Der Einbau von mitgebrachten Teilen birgt im Streitfall einige rechtliche Risiken. Trotzdem erklärt sich die Mehrheit der Werkstätten bereit, die Teile auf Wunsch des Kunden einzubauen. Das zeigt eine aktuelle Befragung der BBE Automotive.
Die Mehrheit der Kfz-Werkstattbetreiber würde vom Kunden mitgebrachte Teile wie Bremsscheiben- und -klötze auf dessen Wunsch ins Fahrzeug einbauen.
(Bild: Schreiner/»kfz-betrieb«)
Das Verhalten ist ähnlich: Als Kunde Ersatzteile in die Werkstatt und Essen ins Restaurant mitbringen. Den Vergleich kennt die gesamte Kfz-Branche. Doch in der Realität wird das eine sehr wohl akzeptiert, das andere aber zurückgewiesen. Das ist das zentrale Ergebnis einer von den Marktforschern der BBE aktuell durchgeführten Befragung in jeweils 100 markengebundenen wie freien Werkstätten. Denn in fast zwei Drittel dieser Kfz-Werkstätten würden mitgebrachte Ersatzteile wie Öl, Filter und Bremsenteile in die Kundenfahrzeuge eingebaut werden.
Trotz rechtlicher Risiken bei der Sachmangelhaftung und einer entfallenden Teilemarge wären demnach 59 Prozent der Inhaber von Vertrags- und 65 Prozent von freien Werkstätten bereit, die von den Kunden beschafften Teile bei Wartung und Reparatur zu verwenden.
Jede vierte Freie Werkstatt und jede sechste Vertragswerkstatt wird mehrmals pro Woche von Kunden mit dieser Situation konfrontiert. Im Schnitt kommen zu den Vertragswerkstätten fünf Kunden mit entsprechenden Einbauwünschen. In den freien Werkstätten sind es sogar durchschnittlich sieben Kunden, die um den Einbau ihrer mitgebrachten Teile bitten.
ZDK empfiehlt schriftliche Absicherung
Die Rechtsabteilung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) empfiehlt den Betrieben, die einen Einbau übernehmen, in jedem Fall einen entsprechenden Ausschluss für die Ersatzteilhaftung: „Der Werkstattauftrag sollte im Falle der Verwendung vom Kunden mitgebrachter Ersatzteile zur Klarstellung mit einem Vermerk versehen werden, aus dem hervorgeht, dass der Kfz-Betrieb nicht für die Mängelfreiheit des vom Kunden mitgebrachten Ersatzteils haftet.“ Wie der Ausschluss formuliert werden kann, und auf was Betriebe dabei achten müssen, erläutert ein entsprechendes Merkblatt.
In der Broschüre „Ersatzteileinbau – Haftungsrisiko der Werkstatt beim Einbau mangelhafter Ersatzteile, die der Kunde mitgebracht hat“ sind die relevanten Informationen zusammengefasst. Mitglieder der Verbandsorganisation können die Publikation kostenlos von den internen ZDK-Webseiten abrufen.
Stand vom 15.04.2021
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