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Forderungsmanagement: Sicher mahnen
Wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt und ein Kfz-Betrieb ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt einschaltet, muss er im Vorfeld einige Dinge beachten, um am Ende nicht selbst auf Kosten sitzen zu bleiben.

Jeder Gläubiger hat das Recht, sich beim Einzug einer Forderung Hilfe von einem Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen zu holen. Allerdings muss dafür ein Zahlungsverzug vorliegen. Erst dann hat der Gläubiger einen Anspruch auf Ersatz des ihm entstehenden Verzugsschadens, zu dem unter anderem die Anwalts- und Inkassokosten gehören. „Es ist wichtig, schon früh die Voraussetzung zu schaffen, um fremde Hilfe auf Kosten des Schuldners in Anspruch nehmen zu können“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso. Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Zahlungsverzug.
Wann kommt ein Kunde in Zahlungsverzug?
Ein Kunde kommt in Verzug, wenn er einen nach dem Kalender bestimmbaren Zahlungstermin überschritten hat. Der Zahlungstermin muss dabei entweder gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart worden sein. Vorsicht: Die einseitige Bestimmung des Zahlungsziels in der Rechnung reicht nicht aus. Wenn es sich um ein Geschäft zwischen Unternehmern handelt, gerät der Käufer 30 Tage nach der Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Zahlungsverzug. Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Frist nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.
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