Das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer hat mal wieder gepfuscht. Das neue Gesetz zum autonomen Fahren kann aufgrund eines Formfehlers nicht in Kraft treten.
Zwei Gesetze heben sich gegenseitig auf. Wegen eines Formfehlers kann das Gesetz zum autonomen Fahren momentan nicht in Kraft treten. Es ist eine weitere Panne während der Amtszeit von Verkehrsminister Andreas Scheuer (links).
(Bild: BMVI)
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, kann das kürzlich von den Parlamenten verabschiedete Gesetz zum autonomen Fahren nicht in Kraft treten. Der CSU-Politiker habe beim Bundestagspräsidenten, dem Bundesratspräsidenten, dem Bundespräsidialamt und dem Bundeskanzleramt um „Einwilligung zur Berichtigung“ des Gesetzes gebeten.
Konkret geht es um einen formalen Fehler. Am 20. Mai wurden sowohl das Gesetz zum autonomen Fahren, als auch eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Das Problem ist nun, dass beide Änderungen den Paragrafen 24 verändern – ohne auf das jeweils andere Gesetz zu achten. Laut Handelsblatt beschreibt Scheuer die Situation in einem Brief folgendermaßen: „Würde das Gesetz zum autonomen Fahren zuerst ausgeführt, würde durch das Inkrafttreten“, des anderen Gesetzes, „die Ergänzung durch das Gesetz zum autonomen Fahren wieder entfernt“. Wäre die Reihenfolge indes umgekehrt, würden die Änderungen der Novelle durch das Gesetz zum autonomen Fahren wieder nichtig.
Das größere Problem
Die Opposition will den Vorgang nun sehr genau prüfen, meldet das Wirtschaftsmedium weiter. Denn Scheuer wolle nicht nur den Paragrafen 24 so umformulieren lassen, dass beide Gesetze nacheinander in Kraft treten können. In dem Medienbericht heißt es weiter, der Verkehrsminister wolle die Gelegenheit nutzen, um zwei „offenbare Unrichtigkeiten“ im Gesetz zum autonomen Fahren zu korrigieren.
Die Parlamente sollen dafür nicht mehr mit einbezogen werden, so der Wunsch Scheuers. Momentan liegt die Verordnung bei der EU-Kommission zur Genehmigung vor.
Stand vom 15.04.2021
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