Intec Gewährleistungsrecht: „Die Händler müssen sich jetzt schützen“

Von Silvia Lulei

Für Gebrauchtwagenhändler wird es ernst: Die Änderung des Gewährleistungsrechts zum 1. Januar 2022 steht vor der Tür. Dabei geht es vor allem um die Verschärfung der im Sachmängelrecht geltenden Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate. Zur Absicherung empfiehlt der Garantieversicherer Intec Autohändlern, Gebrauchtwagen nur mit einer Garantieversicherung zu verkaufen.

Anbieter zum Thema

Markus Müller, Vorstand von Intec, rät den Händlern, sich frühzeitig gegen die Risiken des neuen Gewährleistungsrechts abzusichern.
Markus Müller, Vorstand von Intec, rät den Händlern, sich frühzeitig gegen die Risiken des neuen Gewährleistungsrechts abzusichern.
(Bild: Intec)

Für Gebrauchtwagenhändler wird es ernst: Die Änderung des Gewährleistungsrechts zum 1. Januar 2022 steht vor der Tür. Dabei geht es vor allem um die Verschärfung der im Sachmängelrecht geltenden Beweislastumkehr. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate ausgeweitet wird. Durch das neue Gewährleistungsrecht hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen gesetzlich geregelten Anspruch, falls die Ware fehlerhaft ausgehändigt wird, oder Mängel aufweist, die nicht im Vertrag festgehalten wurden.

Der Garantieversicherer Intec bringt ein Schutzprogramm für Gebrauchtwagenhändler auf den Markt. „Wir raten Autohändlern unbedingt dazu, Gebrauchtwagen nur mit einer Garantieversicherung zu verkaufen“, sagt Markus Müller, Vorstandsvorsitzender der Intec AG. „Damit vermeiden sie, dass sich der Fahrzeugkäufer bei jedem auftretenden Problem in den folgenden zwölf Monaten an den Verkäufer wendet.“

Mit einer Intec-Garantieversicherung ist der Autohändler abgesichert. „Wir prüfen im ersten Schritt, welche Art von Schaden vorliegt und gleichen alle versicherten Schäden entsprechend den Vertragsbedingungen aus“, so Müller. „Es entsteht erst gar nicht eine Diskussion über eventuelle Gewährleistungsfragen.“

Massive Auswirkungen

Das ab 1. Januar 2022 greifende Gesetz hat auf den Autohandel massive Auswirkungen; Experten sprechen von einer „drohenden Pleitewelle“. Denn in dem neuen Gesetz geht es nicht nur um die Verlängerung der Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate, sondern auch darum, dass die Verkürzung der Gewährleistung von 24 auf 12 Monate mit dem Verkäufer zwingend vertraglich vereinbart werden muss. Ein Übergabeprotokoll ist Pflicht, die Gewährleistung gilt fortan auch für Software-Updates.

„Gerade für Gebrauchtwagenhändler erwarten wir kostspielige Folgen, wenn sie jetzt nicht handeln“, sagt Intec-Vorstand Müller. Noch sei es nicht zu spät, etwas zu tun, sagt Müller. „Die Händler müssen sich nun vor den drohenden Gefahren schützen.“ Der Intec-Vorstand empfiehlt für den absoluten Komplettschutz die neue „SafetyCar“-Gewährleistungsversicherung. „Damit ist ein nicht von der Garantieversicherung gedeckter möglicher Gewährleistungsanspruch des Käufers abgesichert.“

(ID:47900618)