Klimaschutz Greenpeace und DUH verklagen Autohersteller
Erst im März hatten Klagen von Klima- und Umweltschützern zu einem historischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts geführt – jetzt erhöhen entsprechend erfahrene Organisationen den Druck auf die Industrie massiv.

Der Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Greenpeace haben weitere Details zu den geplanten Klimaklagen gegen vier deutsche Großkonzerne bekannt gegeben. Wie die beiden Anwälte der Verbände am Freitag in Berlin mitteilten, sind bereits erste juristische Schritte gegen BMW, Mercedes, Volkswagen sowie gegen den Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea eingeleitet worden.
Mit Unterlassungsschreiben wollen die beiden Organisationen erreichen, dass die drei deutschen Autohersteller bis 2030 unter anderem den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor stoppen. Das Öl- und Erdgasunternehmen Wintershall Dea soll dem Anwaltsschreiben zufolge spätestens ab 2026 keine neuen Öl- und Gasfelder mehr erschließen.
Oberstes Ziel sei es, die Konzerne dazu zu verpflichten, ihr Geschäftsmodell so zu ändern, dass sie die Ziele des Pariser Klimaabkommens erfüllen. „Wenn die Welt noch mal zehn Jahre zaudert, dann ist das 1,5-Grad- und wahrscheinlich auch das Zwei-Grad-Ziel nicht mehr zu erreichen“, erklärte Anwältin Roda Verheyen mit Blick auf die fortschreitende Erderwärmung, für die die Umweltverbände die genannten Konzerne maßgeblich mitverantwortlich machen. Die deutsche Automobilindustrie habe einen „gigantischen globalen Fußabdruck“, sagte die Juristin, die Greenpeace im Verfahren gegen VW vertritt.
„ Ansprüche auf Schutz persönlicher Freiheits- und Eigentumsrechte“
Anwaltskollege Remo Klingen bereitet für die DUH die Klage gegen die restlichen drei Konzerne vor. Die DUH und Greenpeace berufen sich bei ihrem Vorgehen auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021. Die Richter in Karlsruhe hatten damals das bis dato geltende Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und mit Verweis auf die gefährdeten Freiheitsrechte künftiger Generationen einen ambitionierteren Klimaschutz angemahnt. „Daran sind nicht nur Staaten, sondern auch große Unternehmen gebunden“, sagt Anwältin Verheyen.
Die Kläger wollen nach eigenen Angaben zivilrechtliche Ansprüche auf Schutz ihrer persönlichen Freiheits- und Eigentumsrechte geltend machen. Sofern die Konzerne die zugestellten Unterlassungserklärungen nicht unterschreiben sollten, würden die Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht, erklärten die beiden Anwälte. Wolfsburg habe dafür Zeit bis Ende Oktober, die anderen Konzerne sollen bereits bis zum 20. September Stellung nehmen.
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