Hoheitliche Aufgaben: Qualität mit System
Um künftig hoheitliche Aufgaben zu übernehmen, muss sich ein Kfz-Betrieb einem akkreditierten System anschließen. Dieses baut der Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks derzeit auf. ZDK-Geschäftsführer Werner Steber zeigt, was kommt.
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Hoheitliche Aufgaben gehören zur Kern-DNA des Kfz-Gewerbes. Jedes Jahr führen die anerkannten Kfz-Werkstätten rund 14 Millionen Abgasuntersuchungen durch. Hinzu kommen SP-Prüfungen und die Prüfungen von Gasanlagen. Wollen Werkstätten auch ab dem nächsten Jahr noch an der technischen Fahrzeugüberwachung teilnehmen, müssen sie sich künftig gemäß der ISO-Norm 17020 akkreditieren lassen oder einem entsprechend akkreditierten System anschließen. Das schreibt der Gesetzgeber vor.
Mit dem Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) strebt der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) eine eigene Lösung für alle anerkannten Kfz-Werkstätten an. „Unser Ziel ist es, ein System zu entwickeln, das für die Werkstätten mit einem möglichst geringen Mehraufwand und möglichst geringen Kosten verbunden ist“, betont Werner Steber, Leiter der ZDK-Technikabteilung. Der ZDK entwickelt das System gemeinsam mit den Landesverbänden des Kfz-Gewerbes.
Aufgrund der bestehenden Vorschriften dürfen die Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen ab Anfang nächsten Jahres nur noch solche AU-Nachweise akzeptieren, die von akkreditierten Stellen stammen und mit dem DAkkS-Symbol versehen sind.
Grundlagen für Qualitätsmanagementsystem
Damit die Deutsche Akkreditierungsstelle, kurz DAkkS, einem Qualitätsmanagementsystem grünes Licht gibt, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. So dürfen beispielsweise bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben nur Prüf- und Messgeräte eingesetzt werden, die ein akkreditiertes Kalibrierlabor normenkonform kalibriert hat. Diese Forderung stellt insbesondere für das Kfz-Gewerbe eine besondere Herausforderung dar.
Die Kapazitäten zur Kalibrierung der Abgasmessgeräte konnten erst Anfang dieses Jahres aufgebaut werden. Nach realistischen Schätzungen wird es bis Ende dieses Jahres höchstens möglich sein, 60 Prozent bis 70 Prozent der Abgasmessgeräte zu kalibrieren.
Wenn sich eine Kfz-Werkstatt dem Qualitätsmanagementsystem des BIV anschließt, dann führen die verantwortlichen Personen, die gemäß der ISO-Norm als Inspektoren bezeichnet werden, die amtlichen Fahrzeuguntersuchungen im Namen des BIV durch. Hinzu kommt, dass die Inspektoren in den Werkstätten selbst verpflichtet sind, die entsprechenden Untersuchungen gemäß den Qualitätsanforderungen der ISO 17020 durchzuführen.
Mehraufwand für Betriebe überschaubar
Ob in der Werkstatt die Voraussetzungen für den Beitritt zum Qualitätsmanagementsystem erfüllt sind, wird – wie bisher bei der Anerkennung – vor Ort geprüft. Zusätzlich wird im Rahmen einer „Vorführung“ einer Fahrzeuguntersuchung ermittelt, ob Kfz-Werkstatt und Inspektor die Qualitätsanforderungen der ISO 17020 und der Straßenverkehrsordnung erfüllen.
„Dadurch entsteht für die Betriebe ein gewisser Mehraufwand, der allerdings überschaubar ist“, so Steber. Dies gilt für das erste Audit wie auch für die wiederkehrenden Überwachungsaudits.
„Trotz der äußerst engen Terminvorgaben sind wir mit den Vorbereitungen auf einem guten Weg, auch wenn noch einige Hürden vor uns liegen“, fasst Steber den aktuellen Stand zusammen. Vereinzelt wird gar behauptet, dass ausreichend Kalibrierkapazitäten vorhanden seien, um bis zum Jahresende 100 Prozent der Abgasmessgeräte zu kalibrieren.
Erst ein Viertel der Messgeräte kalibriert
Diese Aussage sei aber nicht realistisch, da mit dem Aufbau der Kalibrierkapazitäten erst Anfang des Jahres begonnen werden konnte und es immer noch Lieferengpässe bei den für die Kalibrierung erforderlichen Prüfgasen und Streuscheiben gibt. Bis Ende Juni konnten gerade 25 Prozent der Abgasmessgeräte kalibriert werden.
Auch wenn die Kalibrierkapazitäten und damit die Zahl der durchgeführten Kalibrierungen in der zweiten Jahreshälfte gesteigert werden können, werden bis zum Jahresende realistischerweise höchstens 60 bis 70 Prozent der Abgasmessgeräte kalibriert sein. Daher sollten alle AU-Werkstätten – sofern noch nicht geschehen – die ersten Schritte möglichst umgehend machen und sich rasch um die Kalibrierung ihrer Mess- und Prüfgeräte kümmern.
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