EU-Kommission Irreführende Bewertungen verstoßen gegen Verbraucherschutz
Die Europäische Kommission hat 223 Websites aus 26 Mitgliedsstaaten sowie Island und Norwegen untersucht. 55 Prozent dieser Websites konnten nicht nachweisen, die Bewertungen hinreichend auf Authentizität geprüft zu haben. Das ist ein Verstoß gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Die nationalen Verbraucherschutzbehörden sollen stärker durchgreifen.

Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden haben letzte Woche die Ergebnisse eines EU-weiten Website-Screenings von Online-Kundenbewertungen veröffentlicht. Dabei wurden 223 Websites von 26 Mitgliedstaaten, Island und Norwegen auf irreführende Kundenbewertungen hin überprüft. Fast zwei Drittel der analysierten Online-Shops, Marktplätze, Buchungswebsites, Suchmaschinen und Preisvergleichsdienste ließen Zweifel an der Zuverlässigkeit der Bewertungen aufkommen: Bei 144 der 223 überprüften Websites konnten die Behörden nicht bestätigen, dass diese Händler mit ausreichenden Maßnahmen die Authentizität der Bewertungen sicherstellen. Das heißt, sie konnten nicht nachweisen, dass die Bewertungen von Verbrauchern eingestellt wurden, die das Produkt oder die Dienstleistung tatsächlich genutzt haben.
EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen sich bei Einkäufen oder Buchungen im Internet sehr häufig auf Online-Bewertungen. Ich möchte nicht, dass sie getäuscht werden, sondern dass sie in einem vertrauenswürdigen Umfeld interagieren können. Insbesondere müssen Online-Unternehmen ihren Kunden klare und erkennbare Informationen über die Zuverlässigkeit solcher Bewertungen zur Verfügung stellen. Die Ergebnisse sind ein klarer Aufruf zum Handeln. Wir werden dafür sorgen, dass das EU-Recht eingehalten wird.“
Zweifel an Wahrheitsgehalt der Bewertungen
Die Verbraucherschutzbehörden kamen zu dem Schluss, dass mindestens 55 Prozent der überprüften Websites möglicherweise gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstoßen. Gemäß der Richtlinie müssen den Verbrauchern wahrheitsgemäße Informationen vorgelegt werden, damit sie eine fundierte Wahl treffen können. Die Behörden hatten auch Zweifel bei weiteren 18 Prozent der untersuchten Websites.
Weitere Ergebnisse des Website-Screenings von Online-Bewertungen sind:
- 104 der 223 untersuchten Websites informieren die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht darüber, wie Bewertungen gesammelt und verarbeitet werden. Nur 84 Websites machen diese Informationen auf der Bewertungsseite selbst zugänglich, während die übrigen diese Informationen im Kleingedruckten, z. B. in ihren Geschäftsbedingungen, erwähnen.
- 118 Websites enthielten keine Informationen darüber, wie gefälschte Bewertungen verhindert werden. In diesen Fällen haben die Kunden keine Möglichkeit zu überprüfen, ob Bewertungen von Verbrauchern verfasst wurden, die das Produkt oder die Dienstleistung tatsächlich genutzt haben.
- In 176 Websites wird nicht erwähnt, dass Anreize für Bewertungen (z. B. finanzieller Art) aufgrund interner Regelungen verboten sind oder wie andernfalls sichergestellt wird, dass Bewertungen entsprechend gekennzeichnet werden.
Nächste Schritte
Laut EU-Kommission sollen sich die nationalen Behörden nun mit den betreffenden Händlern in Verbindung setzen, damit diese ihre Websites korrigieren; nötigenfalls sollen nationale Durchsetzungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die Kommission wird die nationalen Behörden dabei unterstützen.
Irreführende Praktiken in Bezug auf Verbraucherbewertungen fallen unter die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, insbesondere unter Artikel 6 und 7. Eine Präzisierung dieser Rechtsvorschriften erfolgte kürzlich durch die Richtlinie über bessere Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften (Richtlinie (EU) 2019/2161), die ab dem 28. Mai 2022 gelten wird. Um die Durchsetzung zu erleichtern, ist vorgesehen, dass der Verkauf, der Kauf und die Vorlage falscher Verbraucherbewertungen zur Bewerbung von Produkten verboten sind. Darüber hinaus besteht eine klare Verpflichtung, die Verbraucher über den Umgang mit Bewertungen zu informieren.
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