Jeder dritten AU-Werkstatt fehlen ab dem Jahr 2020 kalibrierte Geräte
Nach dem Auslaufen der Übergangsfristen schreibt der Gesetzgeber kalibrierte Abgasmessgeräte vor. Doch die Kapazitäten der Labore reichen wohl nicht, um alle Geräte zu kalibrieren. ZDK-Referent Hans-Walter Kaumanns erläutert, wie es weitergeht.
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Herr Kaumanns, wer hoheitliche Aufgaben übernehmen will, muss seine Geräte dafür kalibrieren lassen. Wie ist der Stand der Dinge?
Hans-Walter Kaumanns: Seit Anfang des Jahres müssen alle neuen Abgasmessgeräte bereits bei Auslieferung gemäß den Vorgaben kalibriert sein. Dies gilt sowohl für Viergasmessgeräte (AU bei Fahrzeugen mit Ottomotor) als auch für Trübungsmessgeräte (AU bei Dieselfahrzeugen). Für alle Abgasmessgeräte, die bereits im Einsatz sind, gilt: Bei der nächsten Befassung müssen sie normenkonform kalibriert werden. Die Kalibrierpflicht gilt ab 2020 ohnehin für alle Prüf- und Messgeräte, die die anerkannten Betriebe innerhalb eines nach DIN EN ISO/IEC 17020 (kurz ISO 17020) akkreditierten Systems zukünftig im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeiten einsetzen wollen.
Wie viel Geräte sind zu kalibrieren?
Insgesamt sind rund 100.000 Abgasmessgeräte im Einsatz, davon rund 30.000 bei den Prüforganisationen und 70.000 in den anerkannten AU-Werkstätten. Bis Ende Juni haben die acht akkreditierten Kalibrierlabore insgesamt rund 25.000 Viergas- und Trübungsmessgeräte kalibriert.
Wie viel Kalibrierungen kommen monatlich hinzu?
Im Juni haben die Labore rund 6.000 Kalibrierungen durchgeführt. Geht das in der gleichen Größenordnung weiter, beziehungsweise wird die Kapazität noch weiter erhöht, kalibrieren sie in den verbleibenden sechs Monaten noch rund 42.000 Abgasmessgeräte. Bis Ende des Jahres wären dann 67.000 von den insgesamt 100.000 Messgeräten kalibriert. Etwa ein Drittel wäre also nicht einsatzbereit.
Welche Konsequenzen folgen für die Betriebe daraus?
Ab Anfang 2020 können die AU-Werkstätten ohne kalibrierte Messgeräte keine Abgasuntersuchung mehr anbieten. Das trifft etwa ein Drittel unserer AU-Werkstätten. Darüber hinaus könnten die anerkannten AU-Werkstätten ohne ein kalibriertes Abgasmessgerät auch nicht dem nach ISO 17020 akkreditierten System des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) beitreten.
Gibt es nicht mehr Kapazitäten, um die im Markt vorhandenen Abgasmessgeräte zu kalibrieren, oder wollen die Kfz-Werkstätten ihre Abgasmessgeräte nicht kalibrieren?
Faktisch bieten nur sieben Kalibrierlabore den berechtigten Untersuchungsstellen eine Kalibrierung an. Davon kümmern sich alleine vier Labore der Überwacher hauptsächlich um die Kalibrierung der Abgasmessgeräte aus der eigenen Organisation. Damit stehen realistisch betrachtet nur drei Kalibrierlabore den anerkannten AU-Werkstätten zur Verfügung. Entsprechend rechnen wir mit einem Kapazitätsengpass, auch wenn die AU-Werkstätten die Kalibrierung rechtzeitig beauftragen.
Geht es im gleichen Tempo weiter, würde es bis Ende nächsten Jahres dauern, bis alle Messgeräte kalibriert sind.
Sofern die Hersteller der Messgeräte nicht umdenken, ist auch dies nicht zu schaffen. Denn 2020 müssen ja nicht nur die Geräte kalibriert werden, für die es im laufenden Jahr nicht gereicht hat, sondern auch die Messgeräte, die bereits im laufenden Jahr kalibriert wurden. Denn der Gesetzgeber schreibt eine zwölfmonatige Kalibrierfrist vor. Für uns ist wichtig, dass für alle Kalibrierlabore die gleichen Voraussetzungen zur Durchführung einer Kalibrierung und möglicherweise notwendigen Justierung geschaffen werden.
Wann läuft die den Betrieben eingeräumte Übergangsfrist ab?
Da es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, müssen die Bundesländer eigene Regeln festlegen. Entsprechend gelten landesspezifische Vorgaben. Wichtig ist, dass die AU-Betriebe möglichst rasch ein akkreditiertes Kalibrierlabor mit einer Messgerätekalibrierung beauftragen und dafür ein konkretes Datum benannt bekommen, bis wann die Kalibrierung erfolgt.
Werden die Übergangsfristen nochmals verlängert?
Im Markt gibt es Zahlen zu den Kalibrierkapazitäten, die nicht korrekt sind. Auf diese stützen sich Vertreter der entsprechenden Landesbehörden in der Kommunikation mit uns. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass es zu keiner Verlängerung der Übergangsregelung kommt.
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