AU-Nachweise ohne Siegel der Prüfer werden nicht akzeptiert. Das und die Software AÜK Plus des Kfz-Gewerbes waren unter anderem Thema beim Treffen des hessischen Kfz-Gewerbes mit Vertretern der Überwachungsorganisationen.
Die Teilnehmer des „Runden Tisches“ in Hessen: Neben Joachim Kuhn, Lothar Ahlers sowie den technischen Beratern des Landesverbandes Thomas Klein und Andreas David Lutz nahmen teil (in alphabetischer Reihenfolge): Florian Alm (TÜV Süd Auto Service), Kai Dierlich (TÜV Hessen), Andreas Fleischhauer (Regierungspräsidium Darmstadt), Patrick Glaeser (TÜV Nord), Karsten Graef (TÜV Süd Auto Partner), Uwe Herrmann (TÜH Technische Prüfstelle), Klaus Wilhelm Hoeck (TÜV Süd), Jacobs Hermann (TÜV Rheinland), Viktor Kretzschmann (Verein für QM i. D. Fz-Überw.) Florian Mai (KÜS), Andreas Neumann (TÜV Thüringen), Uwe Nickel (TÜV Nord), Christoph Nolte (DEKRA), Alexander Peter (TÜV Rheinland), Markus Richter (DEKRA), Axel Sprenger (GTÜ), Gerhard Wangrin (TÜV Rheinland).
(Bild: Kfz-Gewerbe Hessen)
Der Runde Tisch in Hessen ist inzwischen zu einer festen Institution geworden: Am letzten Mittwoch im Juli trafen wieder Vertreter des Kfz-Gewerbes und der in Hessen tätigen Überwachungsorganisationen zusammen. Auch Andreas Fleischhauer vom Regierungspräsidium Darmstadt nahm an der Veranstaltung teil.
Ziel des regelmäßigen Zusammentreffens ist es, gemeinsam praktikable Lösungsansätze für eine reibungslose Umsetzung der technischen Fahrzeugüberwachung zu finden – im Sinne der Verkehrssicherheit und flankierend zu den gesetzlichen Vorgaben.
Nach der Begrüßung durch Vorstandsmitglied Lothar Ahlers und Verbandsgeschäftsführer Joachim Kuhn waren unter anderem die Akkreditierung des Zentralverbandes nach ISO 17020 sowie die digitale Qualitätssicherung im Rahmen von AÜK Plus zentrale Themen.
Im Austausch zu den seit 1. Juli 2022 von den anerkannten Werkstätten zusätzlich ausgestellten Inspektionsnachweisen zum Nachweis der Akkreditierung wurde erneut bekräftigt, dass AU-Nachweise ohne Siegel von den Prüfingenieuren weiterhin nicht akzeptiert werden dürfen. In naher Zukunft sollen dann AU-Nachweise und Inspektionsnachweise, zusammengeführt über die Software AÜK Plus, in einem Dokument ausgedruckt werden.
Ebenfalls besprochen wurden die Einführung und die damit verbundenen Auswirkungen von Partikelzahlmessgeräten. Hintergrund ist, dass die Frist zur Einführung am 1. Januar 2023 nach aktuellem Stand nicht noch einmal aufgeschoben wird. Hier besteht besonders bei kleineren Betrieben voraussichtlich noch Beratungs- und Handlungsbedarf. Geschäftsführer Joachim Kuhn sagte seitens des Verbandes entsprechende Unterstützung zu.
Auch Testverfahren für Hochvoltfahrzeugbatterien, etwa in Hinblick auf Vergleichbarkeit und eine erforderliche Standardisierung, wurden als wichtiges Thema identifiziert und diskutiert. Im Zentrum stand hier etwa die Frage, welche Prüf- und Messsysteme sich durchsetzen werden.
Geschäftsführer Joachim Kuhn begrüßte die konstruktiven Worte zwischen den in Hessen tätigen Überwachungsorganisationen und dem Verband: „Wir schätzen die Tradition des Runden Tisches und freuen uns, dass wir den Gesprächen im Haus des Hessischen Kraftfahrzeuggewerbes eine Plattform bieten und im Sinne unserer Betriebe vermitteln können.“
(ID:48500582)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.