Deuvet Keine Gefahr für Oldiebesitzer

Von Steffen Dominsky

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Eben wurde eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, die bei Motorrad- sowie Oldtimerbesitzern für Aufruhr sorgt. Der deutsche Oldtimer-Dachverband bezieht Stellung zu dem Beschluss.

Das Thema Lärm durch Bikes beschäftigt aktuell zahlreiche Menschen. Eine aktuelle Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat darauf jedoch keinen Einfluss.
Das Thema Lärm durch Bikes beschäftigt aktuell zahlreiche Menschen. Eine aktuelle Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat darauf jedoch keinen Einfluss.
(Bild: picture alliance/dpa)

Der Deuvet, Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V., bezieht Stellung zu einer aktuellen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und reagiert damit auf die von den politischen Gremien nicht erfolgte Kommunikation desselben: „Entwürfe zu Gesetzesinitiativen werden von den ausführenden Ministerien regelmäßig vorab an die betroffenen Verbände (oft mehr als 100) zur Abgabe einer Stellungnahme geschickt. In einigen Fällen müssen dann zahlreiche Seiten mit dem üblichen Behördendeutsch durchforstet werden, um eine solche Beurteilung vornehmen zu können. In der Regel prüft Dr. Götz Knoop, Deuvet-Beirat Recht, diese Schreiben. In diesem Fall wurde die Gesetzesänderung dem Deuvet und anderen Verbänden nicht übermittelt, der Grund dafür ist uns nicht bekannt, erklärt Deuvet-Präsident Peter Schneider.“

Deshalb hat der Oldtimer-Dachverband die sofortige Verbreitung einer Petition gegen die Gesetzesinitiative über seine Mitgliedsclubs, Fördermitglieder und soziale Medien gestartet. Zudem hat der Deuvet-Präsident Oliver Luksic, Sprecher Verkehr & digitale Infrastruktur der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, um Aufklärung gebeten. Dieser antwortete dem Deuvet wie folgt: „Aktuell herrscht sowohl in der Oldtimer- als auch Motorradszene Aufruhr aufgrund der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Kern des Gesetzes sind die komplett überarbeiteten Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen nationale und europäische Genehmigungsvorschriften für Fahrzeuge. Ausgangspunkt dessen sind die Erfahrungen mit den illegalen Abschaltvorrichtungen beim Diesel-Skandal. Des Weiteren beinhaltet das Gesetz zusätzliche Aufgaben für das Kraftfahrt-Bundesamt im Bereich der Marktüberwachung aufgrund europarechtlicher Anpassungen und es wird eine Konzentration der Datenerfassung auf das Zentrale Fahrzeugregister auf den Weg gebracht.

Daneben strebt das Gesetz eine Entbürokratisierung und Klarstellung der zentralen Verordnungsermächtigung zum Straßenverkehrsgesetz an und regelt endlich das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins Klasse AM bundeseinheitlich ab 15 Jahren... Fahrverbote für Oldtimer oder Motorräder beinhaltet das Gesetz nicht. Dafür bedarf es einer entsprechenden mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenen Verordnung. So wie es heute auch schon der Fall ist. Das überarbeitete Straßenverkehrsgesetz ändert daran in der Sache nichts. Wir lehnen die ständigen Verbotsdebatten im Verkehr klar ab. Tempolimits, Diesel- oder Motorradfahrverbote sind weder progressiv noch nachhaltig. Wir wollen Entscheidungen mit Augenmaß statt pauschale Einschränkungen im Individualverkehr. Unter dieser Prämisse werden wir uns auch zu zukünftigen Änderungen der StVO verhalten.“

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