Auf die Förderung von nicht-öffentlichen Ladestellen haben die Kfz-Betriebe lange gewartet – nun ist sie da. Der ZDK rät den Unternehmen, sich jetzt mit dem Thema zu beschäftigen. Der Verband bietet Hilfe bei der Antragstellung an.
Seit dem 23. November stehen erstmals auch auf Bundesebene Fördergelder zur Errichtung von rund 390.000 nicht-öffentlichen Ladepunkten für E-Fahrzeuge in Unternehmen und Kommunen bereit. Pro Ladepunkt gibt es einen Zuschuss bis zu 900 Euro beziehungsweise 70 Prozent der Gesamtkosten. Insgesamt steht ein Fördertopf von 350 Millionen Euro zur Verfügung. Zuständig für die Abwicklung des Programms ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Gefördert werden Ausgaben für den Kauf der Ladestationen sowie deren Netzanschluss inklusive Montage, Installation und die Kombination mit einem Last- oder Energiemanagement-System. Die Beträge beziehen sich auf nicht-öffentliche Ladepunkte, die dem Laden von Firmen- und Privatfahrzeugen der Beschäftigten dienen. Sie können jedoch auch für Kundenfahrzeuge (dann kostenlos) oder gegen Ladekostenpauschalen im Rahmen von Werkstattaufenthalten verwendet werden.
Laut dem ZDK-Experten Christoph Stricker ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Eine eigene Ladeinfrastruktur im Kfz-Betrieb sei eine der wichtigsten Voraussetzungen, um sich für den Markthochlauf der Elektromobilität zu rüsten. „Ob für den zukünftigen Bedarf der eigenen Flotte, für Kundenfahrzeuge in der Werkstatt oder als regionaler Anbieter für öffentlichen Ladestrom: Für fast alle Anwendungsfälle gibt es ein passendes Förderprogramm auf Bundesebene“, betont Stricker.
Besonderheiten beim Beantragen von Fördermitteln kommen auf fabrikatsgebundene Autohäuser und Werkstätten zu, die gemäß ihres Händler- oder Werkstättenvertrags verpflichtet sind, eine Ladeinfrastruktur zu errichten. Laut Christoph Stricker wurden diese Förderanträge in der Vergangenheit mit Verweis auf eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips abgelehnt.
Aufgrund der aktuellen Förderrichtlinie sieht der ZDK-Experte jetzt jedoch die Chance, Fördermittel zu erhalten, wenn die Herstellervorgaben weniger streng sind als die Förderkriterien. Das bezieht sich etwa auf die Anzahl oder Leistungsstärke der Ladepunkte. Eine entsprechende Argumentationshilfe bietet der ZDK den Betrieben für die Antragsstellung auf seiner Internetseite.
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Stand vom 15.04.2021
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