Der Bundesrat hat gegen die geplante Kfz-Steuerreform des Bundestags keinen Einspruch eingelegt. Damit steigen ab 2021 die Abgaben für Fahrzeuge mit schlechter CO2-Bilanz. Auch für ein Förder-Vorhaben für die Elektromobilität machte die Länderkammer den Weg frei.
Ab 2021 steigt für neue Autos mit hohem Spritverbrauch die Kfz-Steuer.
( Pixabay, CC0 Public Domain)
Die Reform der Kfz-Steuer ist beschlossen. Der Bundesrat legte am Freitag keinen Einspruch ein. Damit steigt ab 2021 für neue Autos mit hohem Spritverbrauch die Kfz-Steuer. Das soll die Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind nicht betroffen.
Die Kraftfahrzeugsteuer wird künftig stärker daran ausgerichtet, wie viel CO2 ein Fahrzeug ausstößt. Die CO2-Komponente wird gegenüber dem Hubraum stärker gewichtet. Zur Reform gehört auch, dass die bereits geltende Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wird, sie soll bis längstens Ende 2030 andauern.
Anspruch auf Einbau von Ladestation beschlossen
Der Bundesrat beschloss zudem, dass Mieter und Wohnungseigentümer künftig einen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation für Elektroautos haben. Die Länderkammer verwies darauf, dass der Einbau bisher häufig an der fehlenden Zustimmung der Miteigentümer oder Vermieter gescheitert sei.
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Stand vom 15.04.2021
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