Pläne der Bundesregierung Kritik an Ausbildungsgarantie und Mindestlohn
ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer fürchtet, dass die bisherigen Corona-Wirtschaftshilfen für die Betriebe nicht ausreichend sind. Von einer 2G-Regel am Arbeitsplatz hält er nichts, dafür kann er sich mit einer allgemeinen Impfpflicht anfreunden. Die Pläne der Ampelkoalition zur Anhebung des Mindestlohns sieht er kritisch.
Anbieter zum Thema

In einem Interview in der „Deutschen Handwerkszeitung“ kritisiert der Präsident des Zentralverbands Deutsches Handwerk (ZDH) die Pläne der Bundesregierung, noch 2022 den Mindestlohn auf zwölf Euro anzuheben. „Die Mindestlohnkommission hatte ja für kommendes Jahr 10,45 Euro festgesetzt. Da sind die 12 Euro ohnehin in Sichtweite und könnten vermutlich bis Ende 2023 erreicht werden. Aber eben nicht auf einen Schlag Anfang oder Mitte nächsten Jahres. Das wird für viele Betriebe nicht zu leisten sein“, sagte Wollseifer. Außerdem würde mit einem solchen Schritt die Kompetenz der Mindestlohnkommission untergraben.
Für die Pläne, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen, zeigte sich der ZDH-Präsident allerdings offen. Bislang habe er immer an die Eigenverantwortung appelliert. Angesichts der anhaltenden Pandemie und der Belastungen und Folgen für alle, verwehre er sich nicht mehr gegen eine Impfpflicht. Denn Gesundheitsschutz bedeute auch Betriebsschutz. Deshalb appelliere er an alle Beschäftigten und Unternehmer, sich impfen und boostern zu lassen.
2G-Regel am Arbeitsplatz ist arbeitsrechtlich schwierig
Das Thema Corona beschäftige und fordere die Betriebe, insbesondere die Arbeitsschutzmaßnahmen. Die Einführung der 2G-Regel bei den Mitarbeitern, so wie sie teilweise gefordert wird, sieht er kritisch. Schon jetzt stelle die geltende 3G-Regel die Betriebe vor eine große Aufgabe. 2G würde zu weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen führen und zu Personalmangel, weil nicht mehr alle zur Arbeit kommen dürften.
Weil einige Handwerksbetriebe stark von der vierten Welle betroffen sind, hält Wollseifer weitere Wirtschaftshilfen für erforderlich. Zwar hat die Regierung beschlossen, die Überbrückungshilfe IV über 2021 hinaus zu verlängern. Die helfe aber nicht unbedingt in der aktuellen Situation, in der aufgrund hoher Inzidenzen in manchen Landkreisen manche Betriebe nur eingeschränkt arbeiten könnten, so Wollseifer.
Es fehlt nicht an Ausbildungsplätzen, sondern an Bewerbern
Für sie wäre eine November- oder Dezemberhilfe wie im Jahr 2020 hilfreich gewesen. „Jetzt bekommen sie über die Überbrückungshilfe III Plus nur anteilig Fixkosten ersetzt. Andere müssen zwar nicht ganz schließen, aber ihr Betrieb rechnet sich nicht mehr. Wenn sie jetzt mangels Wirtschaftlichkeit schließen, verstoßen sie gegen den Grundsatz der Schadensvermeidung und verlieren damit ihren Anspruch auf Corona-Hilfen. Für diese Betriebe wäre ein Zuschuss notwendig, der tatsächlich an den laufenden Personalkosten anknüpft. Hier gibt es noch Klärungs- und Optimierungsbedarf. Das gilt im Übrigen auch für den Unternehmerlohn“, so Wollseifer. Mittlerweile hat das zuständige Bundeswirtschaftsministerium allerdings nachgebessert.
Der Verbandspräsident begrüßt allerdings die Pläne der neuen Bundesregierung, das Thema Ausbildung und Fachkräftemangel stärker in den Fokus zu nehmen. Eine geplante Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen lehnt er jedoch ab, das sei der falsche Ansatz. Denn es mangele nicht an Ausbildungsplätzen, sondern an Bewerbern. Jedes Jahr blieben im Handwerk zwischen 15.000 und 20.000 Ausbildungsplätze unbesetzt, weil Bewerber fehlten.
Ursache dafür sei auch die fehlende Anerkennung der beruflichen Bildung und die nicht ausreichende Wertschätzung. Wollseifer: „Wir brauchen keine Ausbildungsgarantie. Wir brauchen mehr Entlastung und Wertschätzung für die berufliche Ausbildung und die Ausbildungsbetriebe.“
(ID:47900474)