Elektromobilität Kulmbach verhängt Parkverbot für E-Fahrzeuge in Tiefgaragen

Von Doris Pfaff

Während die Bundesregierung mit Fördermitteln in Milliardenhöhe die Elektromobilität anschiebt, bremst die Kreisstadt Kulmbach in Oberfranken sie gerade aus. Sie verhängte für ihre öffentlichen Garagen ein generelles Einfahrtverbot für Elektroautos und Hybridfahrzeuge.

Das Risiko eines Brandes ist nach Einschätzung von Experten für Fahrzeuge mit Verbennungsmotoren und elektrischen Motoren gleich hoch. Dennoch hat der Brand eines alten Golfs nun für die E-Fahrzeuge in der Stadt Kulmbach negative Folgen.
Das Risiko eines Brandes ist nach Einschätzung von Experten für Fahrzeuge mit Verbennungsmotoren und elektrischen Motoren gleich hoch. Dennoch hat der Brand eines alten Golfs nun für die E-Fahrzeuge in der Stadt Kulmbach negative Folgen.
(Bild: Michael Möschel)

Gegen das Einfahr- und Parkverbot für Elektro- und Hybridautos in die städtischen Garagen von Kulmbach wehrt sich Michael Möschel. Er ist Geschäftsführer der örtlichen Verkehrsakademie und Betreiber eines Autoverleihs und einer Kfz-Werkstatt. Möschel hat eine Petition gestartet, die er nächste Woche dem Oberbürgermeister überreichen möchte.

Wie es dazu kam: Vor gut fünf Monaten war in der gerade frisch sanierten städtischen Zentralplatz-Tiefgarage der Kreisstadt mit 25.000 Einwohnern ein 15 Jahre alter Golf, wohlgemerkt ein Benziner, in Brand geraten. Laut Möschel blieb die Tiefgarage fünf Monate zu, weil sich zunächst das Gutachten, dann die Renovierungsarbeiten in die Länge zogen. Der angerichtete Schaden betrug rund 200.000 Euro.

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Als die Tiefgarage vor zwei Wochen wieder eröffnet wurde, stellte die Stadt zunächst dort das Verbotsschild auf, dann kurze Zeit später auch am städtischen Parkhaus Basteigasse. Im nichtstädtischen Parkhaus eines Einkaufszentrums sind elektrifizierte Fahrzeuge dagegen nicht nur erlaubt, sondern erwünscht. „Dort bietet der Betreiber sogar Wallboxen zum Laden an“, sagt Möschel.

Laut Berichten der Lokalpresse begründet das zuständige Tiefbauamt das Verbot damit, dass die Feuerwehr solche Fahrzeuge nicht löschen könne, sondern ausbrennen lassen müsse. Aufgrund der niedrigen Deckenhöhe könnten brennende Autos auch nicht mit schwerem Gerät herausgezogen werden.

Erste Kunden stornieren bereits Kauf ihrer E-Fahrzeuge

Möschel kritisiert die Entscheidung, weil sie pauschal für alle Hybridfahrzeuge gelte, selbst für solche, die nur über sehr kleine Ionenbatterien verfügten. Zudem würde generell unterstellt, dass von Elektrofahrzeugen eine höhere Brandgefahr ausgehe.

Was wie eine Provinzposse klingt, schlägt dennoch bundesweit Wellen und sorgt für Verunsicherungen. Denn obgleich Käufer von E-Fahrzeugen aktuell mit bis zu 9.000 Euro staatlicher Prämie unterstützt werden, gibt es immer noch Vorbehalte gegenüber der Elektromobilität. Dagegen wehrt sich die Autobranche vehement.

Die Verunsicherung zeigt inzwischen Spuren: Nicht nur Möschel, der vor allem Fahrzeuge mit alternativen Antrieben verleiht, verspürt Einbußen. Bei einem Toyota-Händler haben bereits zwei Kunden den Kauf ihres E-Fahrzeugs storniert, weil sie nun nicht mehr damit in die örtliche Tiefgarage fahren dürfen und generelle Zweifel an der Sicherheit bekommen haben, berichtete Möschel.

ADAC kann Kulmbacher Entscheidung nicht nachvollziehen

Unterstützung erhält der Kulmbacher Autoverleiher vom größten europäischen Automobilclub ADAC. „Der ADAC kann die Entscheidung der Stadt Kulmbach, für eine bestimmte Tiefgarage ein Einfahrverbot für Elektro- und Hybridfahrzeuge zu verhängen, nicht nachvollziehen. Sollten weitere Garagenbetreiber dem Kulmbacher Beispiel folgen, wäre dies ein fataler Rückschlag beim Ausbau der Elektromobilität in Deutschland“, teilte der Automobilclub auf Anfrage der Redaktion mit.

Von elektrifizierten Fahrzeugen gehe keine höhere Brandgefahr aus als von solchen mit Verbrennungsmotor. Diese Einschätzung teilten laut ADAC auch die Feuerwehren und Versicherungen. Unbegründet seien zudem Bedenken wegen besonderer Risiken beim Laden eines Elektroautos in einer Tiefgarage, sofern die Ladesäule fachmännisch installiert und gewartet wurde.

Aber: Generell gelte in Gebäuden für alle Antriebsarten, dass der Brandschutz eine große Rolle spiele und angemessene Löschvorrichtungen und Entrauchungssysteme vorhanden sein sollten. Auch müsse eine gute Zugänglichkeit des Grundstücks oder der Tiefgarage gewährleistet sein, so der ADAC.

ZDK: Es gibt keine Belege für erhöhte Brandgefahr

Auch der ZDK kann die Gründe für Einfahr- oder Parkverbote von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen in Parkhäusern und Tiefgaragen nicht nachvollziehen. Gemäß den speziellen Richtlinien von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen sind keine erhöhten Brandgefährdungen im Vergleich zu konventionellen Kraftfahrzeugen zu erwarten, teilte Michael Breuer vom ZDK mit.

„Zudem gibt es nach Angaben des Deutschen Feuerwehrverbandes keine belastbaren Belege, dass Elektroautos häufiger brennen als konventionelle Kraftfahrzeuge", betonte er weiter. Nichtsdestotrotz obliege den Betreibern von Parkhäusern und Tiefgaragen die Entscheidung, welche Fahrzeuge einfahren dürfen.

Mit der Frage, ob die Entscheidung vorschnell gefällt oder wegen einer besonderen Gegebenheit der Garagen begründet ist, wird sich nun der Kulmbacher Kreistag beschäftigen müssen.

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