Umweltaktivisten Landgericht Braunschweig weist Klimaklage gegen VW ab

Quelle: dpa Lesedauer: 1 min

Drei Kläger wollten erreichen, dass Volkswagen der Verkauf von Verbrennungsmotoren ab 2030 untersagt wird. Das Gericht lehnte die Klage ab, der Autobauer halte sich an die geltenden Vorschriften. Doch das ist nicht die einzige Klage dieser Art.

Das LG Braunschweig will VW nicht verbieten, auch nach 2030 noch Verbrenner zu verkaufen.
Das LG Braunschweig will VW nicht verbieten, auch nach 2030 noch Verbrenner zu verkaufen.
(Bild: VW)

Das Landgericht Braunschweig hat eine von der Umweltorganisation Greenpeace unterstützte Klage gegen Volkswagen abgelehnt. In dem Zivilprozess wollten die drei Kläger erreichen, dass dem Autobauer der Verkauf von Verbrennungsmotoren ab 2030 untersagt wird. Weiteres Ziel war, VW bis 2030 zu einem um 65 Prozent verringerten CO2-Ausstoß gegenüber 2018 zu verpflichten. Das Landgericht teilte am Dienstag mit, VW halte sich an die geltenden Vorschriften. Daher müssten die Kläger die Emissionen dulden.

Einer der Kläger, Greenpeace-Geschäftsführer Roland Hipp, kündigte rechtliche Schritte gegen die Klageabweisung an. „Wir klagen gegen Volkswagen, weil der Konzern mitverantwortlich dafür ist, dass unsere Grund- und Eigentumsrechte beeinträchtigt und weiter bedroht sind“, sagte Hipp laut Mitteilung. VW begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen sind der falsche Weg und im Recht ohne Grundlage.“

Ein ähnliches Verfahren läuft vor dem Landgericht Detmold. Vor verschiedenen Gerichten sehen sich neben VW auch andere Autobauer mit Klimaschutz-Forderungen konfrontiert. EU-Parlament und EU-Kommission wollen die Zulassung neuer Verbrenner ab 2035 untersagen. Für gebrauchte Autos mit klassischen Antrieben gilt das nicht.

DUH-Klage gegen BMW

Vergangene Woche war der Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) bereits mit einer ähnlichen Klage gegen BMW vor dem Landgericht München I gescheitert. Die DUH hatte von dem Münchner Autobauer gefordert, dass er den Verkauf von Benzin- und Dieselautos ab 2030 einstellt und bis dahin die CO2-Emissionen seiner Fahrzeuge drastisch reduziert. Die Klage wurde mit dem Verweis auf den verfassungsgerichtlichen Auftrag des Umweltschutzes an die Bundesregierung abgewiesen. Die DUH will in Berufung gehen.

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