Leasinggesellschaften stehen vor Bilanzierungsproblemen

Autor / Redakteur: Thomas Blees / Joachim von Maltzan

Geplante Änderungen bei der Leasing-Bilanzierung haben nach Ansicht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG große Auswirkungen auf Bilanzen und Ergebnisrechnung zahlreicher Unternehmen.

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Geplante Änderungen bei der Leasing-Bilanzierung könnten Leasinggeber und Leasingnehmer vor Probleme stellen. Der neue Entwurf zur Leasingbilanzierung von International Accounting Standards Board (IASB) und US Financial Accounting Standards Board (FASB) wird nach Auffassung der Wirtschafsprüfungsgesellschaft KPMG erhebliche Auswirkungen auf die Bilanzen und die Ergebnisrechnung zahlreicher Unternehmen haben.

Wolfgang Laubach, Fachmann für IFRS-Leasingbilanzierung bei KPMG: „Operating Leases führen künftig nicht nur zu einem Anstieg der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, sondern oft auch zu einer früheren Erfassung von Aufwendungen. Selbst bei bestehenden Finance Leases könnte die Verbindlichkeit zunächst höher sein. Vor allem Leasingnehmer, die gerade ihre Leasingverträge restrukturieren oder neu verhandeln, sollten sich deshalb rechtzeitig über diese Veränderungen informieren und darauf einstellen.“

Betroffen sind vor allem jene Branchen, die durch ein Leasing großer und teurer Vermögensgegenstände gekennzeichnet sind. Dazu zählen die Bereiche Transport und Logistik mit Pkw- und Lkw-Flotten, Flugzeugen und Schiffen oder auch der Handel mit seinen Flächen, aber auch die Bauwirtschaft und Bergbauunternehmen. Laubach: „Wenn die neuen Bilanzierungsvorschriften wie geplant umgesetzt werden, muss jeder bestehende Leasingvertrag genau analysiert werden – und dies Jahr für Jahr.“ Insbesondere für Leasinggeber und Leasingnehmer mit großen Leasingportfolios bedeute dies eine große Herausforderung. Die meisten dieser Konzernabschlüsse würden ein völlig neues Gesicht bekommen. „Der Entwurf führt zwar zu mehr Transparenz in der Vermögens- und Finanzlage, aber auch zu mehr Komplexität bei der Bilanzierung“, so Laubach.

Auch Leasinggeber sind betroffen

Auch Leasinggeber werden von den vorgeschlagenen Änderungen betroffen sein. Hier schlagen die Standardsetzer zwei sehr unterschiedliche Modelle vor: die Methode der Leistungsverpflichtung („performance obligation approach“) und die Ausbuchungsmethode („derecognition approach“). Bei der Leistungsverpflichtung würde der Leasinggeber den vermieteten Vermögensgegenstand, den Anspruch auf die Leasingzahlungen und eine Verbindlichkeit für die Gewährung der Nutzung des vermieteten Gegenstands ansetzen. Bei der Ausbuchungsmethode wird der vermietete Vermögensgegenstand zum Teil ausgebucht und ein Anspruch auf die Leasingzahlungen eingebucht. Leasinggeber, die ihre vermieteten Immobilien zum Verkehrswert bilanzieren, sind von den neuen Vorschriften befreit.

Laubach: „Die Methode der Leistungsverpflichtung wird wahrscheinlich eher für Leasinggeber relevant sein, die ihre Verträge zurzeit als Operating Lease klassifizieren, während die Ausbuchungsmethode eher für Finance Leases zur Anwendung kommen dürfte.“

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