LPG-Förderung bleibt nun doch bis 2022
Im Streit um die steuerliche Förderung von Autogas haben die Interessenverbände einen kleinen Sieg errungen. Die Förderung wird verlängert, zugleich aber schrittweise reduziert.

Autogas bleibt nun doch über das Jahr 2018 hinaus steuerbegünstigt. Nach einer entsprechenden Intervention des Bundesrats wurde die von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehene Kappung der Steuervergünstigung zum 31. Dezember 2018 nun überarbeitet. Allerdings wird Erdgas als Kraftstoff weiterhin deutlich länger gefördert.
Der Finanzausschuss des Bundestags hatte in der Sitzung am Mittwoch den von der Regierung eingebrachten Entwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes in einigen Punkten abgeändert. Insbesondere wird Autogas (LPG) nun bis Ende 2022 steuerlich begünstigt. Allerdings wird die Förderung jedes Jahr um 20 Prozent abgeschmolzen. Ab dem Jahr 2023 soll dann der reguläre Steuersatz von 409 Euro je 1.000 Kilogramm Flüssiggas gelten, heißt es in einer Mitteilung des Bundestags.
Ursprünglich hatte die derzeitige Regierung in ihrem Koalitionsvertrag eine Verlängerung der LPG-Förderung vorgesehen. Wegen der Steuerausfälle wollte das Kabinett nun doch darauf verzichten. Wie aus dem Änderungsantrag der Koalition hervorgeht, wird der Steuerausfall durch die Steuerermäßigung für LPG im Jahr 2019 auf 105,6 Millionen Euro beziffert. 2020 werden 79,2 Millionen, 2021 52,8 Millionen und 2022 noch 26,6 Millionen erwartet.
Entscheidung pro Umwelt
Als ausschlaggebend für die Entscheidung benennen die Fraktionen insbesondere die regenerativen Potenziale von Erdgas. Auf den Umweltaspekt hatten bereits im Vorfeld verschiedene Verbände, darunter der ZDK, hingewiesen. So hatte die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes im Auftrag des Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) ermittelt, dass Gasfahrzeugen nur 2 Prozent der NOx-Emissionen vergleichbarer Dieselmodelle verursachen. Der CO2-Vorteil von LPG-Antrieben gegenüber Benzinern liegt bei 10 bis 15 Prozent.
Angesichts der Umweltdiskussionen ist es ein notwendiger Schritt, diesem erfolgreichen alternativen Antriebskonzept weiter Vorschub zu leisten“, begrüßt Christoph Konrad, Berlinrepräsentant des ZDK, die neue Marschrichtung der Bundesregierung. Der Vorsitzende des DVFG, Rainer Scharr, sieht durch die Entscheidung eine Zukunft für LPG als Autokraftstoff. Autogas bleibe selbst nach dem vollständigen Verlust des Steuervorteils deutlich preiswerter als Benzin. Zudem müssten Autogas-Nutzer anders als Diesel-Fahrer keine Fahrverbote fürchten.
Kein Problem hatte die Regierung dagegen mit einer Verlängerung der Steuerermäßigung für Erdgas. Bereits im Ursprungsentwurf war vorgesehen, die Förderung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) bis Ende 2026 zu verlängern, aber bereits ab 2024 sukzessive abzusenken. Diese Regelung wurde beibehalten.
„Diese Entscheidung war überfällig. Die Politik löst jetzt die Handbremse für die Marktentwicklung des alternativen Kraftstoffs“, kommentiert Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas. Zuletzt hatten mehrere Hersteller neue Modelle und teilweise neue Motoren mit Erdgas als Kraftstoff angekündigt.
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