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Mängelrüge: Auf den Ton kommt es an
Der Kauf eines Autos ist in vielen Fällen ein emotionsgeladener Akt. Aber egal ob das Fahrzeug von der Stange gekauft oder nach individuellen Vorgaben konfiguriert ist – alle Käufer erwarten dasselbe: Das Fahrzeug muss mängelfrei sein.

Wer ein Fahrzeug aus dem Katalog bestellt, hat es mit einer sogenannten Gattungsschuld zu tun. Die Folge ist, dass er Anspruch auf ein Fahrzeug von „mittlerer Art und Güte“ hat. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und so beschaffen sein muss, wie es ein Käufer üblicherweise erwarten kann (vgl. Kammergericht Berlin, Urt. v. 26.9.2019, AZ 4 U 70/19). Wenn der Zustand des Fahrzeugs davon abweicht, ist es entscheidend, ob die Abweichung von den Vorstellungen des Käufers auch tatsächlich ein Mangel ist.
Zwei Beispiele sollen dies erläutern:
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