Zweiradmarkt Mehr als 130.000 Autofahrer dürfen jetzt 125er-Motorräder fahren

Seit gut zwei Jahren gibt es mit der Fahrerlaubnis B196 die Erlaubnis für Autofahrer, ein Leichtkraftrad führen. Diese stößt auf großes Interesse und eröffnet auch Kfz-Betrieben neue Geschäftsmöglichkeiten.

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Selbst „erwachsene“ Elektroroller wie der neue BMW CE 04 sind in einer 11-kW-Variante zu haben und dürfen mit dem B196 gefahren werden.
Selbst „erwachsene“ Elektroroller wie der neue BMW CE 04 sind in einer 11-kW-Variante zu haben und dürfen mit dem B196 gefahren werden.
(Bild: Studio Goico)

Der Motorradmarkt erlebte in den letzten Jahren einen unerwarteten Boom. Zum einen sahen immer mehr Menschen im Zweirad ein Mittel zur Freizeitgestaltung, zum anderen wächst angesichts hoher Kraftstoffkosten und der schwierigen Parkplatzsuche in den Innenstädten auch die Bedeutung dieses Verkehrsmittels als Pendlerfahrzeug.

Wie groß der Wunsch vieler Autofahrer danach ist, Motorroller oder Motorrad fahren zu dürfen, zeigt sich im Erfolg des vor gut zwei Jahren eingeführten Führerscheinmodells B196: Seit dem Start am 1. Januar 2020 haben mehr als 130.000 Personen diese Berechtigung erworben, die ihnen das Führen eines Leichtkraftrads oder -rollers mit einer Leistung von maximal 11 kW/15 PS und einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern erlaubt. Dabei waren 43 Prozent dieser Personen zwischen 45 und 60 Jahre alt, 41 Prozent 31 bis 44 Jahre. Der Frauenanteil beträgt rund 25 Prozent.

Viele Motorradmarken suchen Händler

Auf diesem Markt eröffnen sich für Kfz-Betriebe neue Geschäftsfelder. Denn das Segment bis 125 cm3 ist einerseits durch eine große Markenvielfalt gekennzeichnet, andererseits ist die Bindung vieler Kunden an die traditionellen Motorradfabrikate und -händler nicht so ausgeprägt. Viele Käufer entscheiden sich in diesem Segment für eine vergleichsweise unbekannte Marke.

Wer als Autohändler oder freie Werkstatt also eine Zweiradmarke in sein Programm aufnimmt, der kann damit ein lukratives neues Geschäftsfeld etablieren. Viele Anbieter, vor allem Importeure asiatischer Marken, suchen derzeit neue Handelspartner und nehmen hierbei auch Kfz-Betriebe in ihr Netz auf. Die Händlerstandards sind dabei meist überschaubar und beschränken sich auf das Vorhandensein einer genügend großen Ausstellungsfläche und der Signalisation. Nicht unterschätzt werden sollte allerdings der Aufwand, in einer Pkw-Werkstatt die nötige Werkstattausrüstung für Motorräder unterzubringen und auch die Mitarbeiter entsprechend zu schulen.

Der Elektroantrieb erobert zuerst das 125er-Segment

Das Modellangebot im 125er-Segment ist sehr vielfältig: Es gibt praktisch alle traditionellen Bauarten von Motorrädern – vom sportlichen Naked Bike über Maschinen im Retrodesign bis hin zu Enduros. Einen großen Marktanteil besitzen auch die Leichtkraftroller. Neben den klassischen Viertaktmotor tritt zunehmend der Elektroantrieb. Da bei E-Rollern und -Motorrädern keine Hubraumbeschränkung einzuhalten ist, können diese ein viel größeres Drehmoment und bessere Fahrleistungen erreichen als ein herkömmliches 125er-Motorrad. Beispielsweise bietet BMW seinen neuen Elektroroller CE 04 oder der amerikanische Motorradhersteller Zero mehrere Modelle in einer 11-kW-Variante an.

Eine Marktübersicht über Motorradhersteller, die derzeit nach Händlern suchen, finden Sie in der »kfz-betrieb«-Sonderausgabe „Markt und Marken“, die am 22. April erscheint.

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Der Weg zum Motorrad

Die Motorradfahrerlaubnis B196 erwerben dürfen Personen, die seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, mindestens 25 Jahre alt sind und eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden absolviert haben. Im Führerschein wird die Berechtigung mit der Schlüsselzahl 196 dokumentiert.

Mit der Schlüsselzahl 196 wird keine vollumfängliche Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Sie erlaubt nur das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Eine Erweiterung auf die Klasse A2 gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung ist damit nicht möglich, und auch im Ausland dürfen Leichtkrafträder mit dieser Berechtigung nicht geführt werden.

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