TÜV-Verband Merkblatt zum Ausbau von Wohnmobilen überarbeitet

Neue EU-Vorschriften, Infos zum Auf- und Ablasten sowie zum Kochbereich – mit dem überarbeiteten Merkblatt 740 des TÜV-Verbands lassen sich Hürden bei der Zulassung von Wohnmobilen umgehen.

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Bei Wohnmobilen sind die Vorlieben vielfältig. Auch bei diesem GAZ 66 hilft das neue TÜV-Verband-Merkblatt, die Vorschriften einzuhalten.
Bei Wohnmobilen sind die Vorlieben vielfältig. Auch bei diesem GAZ 66 hilft das neue TÜV-Verband-Merkblatt, die Vorschriften einzuhalten.
(Bild: Diehl/privat)

Den Trend zu Wohnmobilen gab es bereits vor der Corona-Pandemie, doch diese hat ihn massiv verstärkt. Für 2020 errechnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine 41,4-prozentige Steigerung der Wohnmobil-Neuzulassungen gegenüber dem Vorjahr. „In Deutschland stand während der Lockdowns das Reisen mit dem eigenen Dach über dem Kopf hoch im Kurs. Viele Menschen haben während dieser Zeit angefangen, eigene Transporter zu Wohnmobilen auszubauen. Dabei sollte die Sicherheit aller Beteiligten jedoch immer im Fokus stehen“, erklärt Frank Schneider, Referent für Fahrzeugtechnik und Dienstleistungsinnovationen beim TÜV-Verband.

Aus diesem Grund hat der TÜV-Verband sein Merkblatt 740 „Anforderungen an sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil“ überarbeitet. Und das sind die Neuerungen:

  • EU-Verordnung 2018/858 als neuer rechtlicher Rahmen für die Typ- und Einzelgenehmigung von Fahrzeugen
  • Erläuterungen zum Auflasten durch Umbau oder Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Erläuterungen zum Ablasten aus Führerschein- oder Mautgründen
  • Hinweise zur Ermittlung des Leer- und zulässigen Gesamtgewichts
  • Informationen zu Wohnaufbau und Kochmöglichkeiten

Gemäß EU-Verordnung 2018/858 fallen Wohnmobile in die Kategorie „Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung“, in Deutschland gelten sie als „sonstige Kraftfahrzeuge“. Frank Schneider ergänzt: „Wird ein Fahrzeug zum Wohnmobil umgebaut, erlischt meist seine Allgemeine Betriebserlaubnis.“ Eine neue Betriebserlaubnis erteilt die zuständige Kfz-Zulassungsstelle auf Basis eines Gutachtens, erstellt von einem amtlich anerkannten Sachverständigen. Der TÜV-Verband empfiehlt, Pläne zum Umbau eines Fahrzeugs zum Wohnmobil zunächst mit einem Sachverständigen zu besprechen.

Das Merkblatt 740 „Anforderungen an sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil“ soll Sachverständigen von technischen Prüfstellen und technischen Diensten als Arbeitsgrundlage dienen und zugleich Ausgangspunkt für den Wohnmobilausbau sein. Es ist das erste Merkblatt, das unter dem neuen Namen TÜV-Verband-Merkblatt und im neuen Design erscheint. Bestellbar ist das Merkblatt als PDF oder in Papierform im Onlineshop des TÜV-Verbands.

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