Flottenerneuerungsprogramm Moderne Trailer sollen Energieverbrauch mindern

Von Andreas Grimm

Um den Energieverbrauch im Straßenverkehr zu senken, will die Regierung die Nutzfahrzeugflotten schnell erneuern. Das entsprechende Förderprogramm gewährt auch Hilfen für die Anschaffung neuer Anhänger – unter bestimmten Umständen.

Trailer mit moderner Technik wie der Kögel-Trailer mit Novum-Achse sollen den Energieverbrauch senken und werden in der Anschaffung derzeit gefördert.
Trailer mit moderner Technik wie der Kögel-Trailer mit Novum-Achse sollen den Energieverbrauch senken und werden in der Anschaffung derzeit gefördert.
(Bild: Kögel/ Den-Belitsky/Adobe-Stock)

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat grünes Licht für die Antragsstellung zum Flottenerneuerungsprogramm 2021 gegeben. Mit der Förderung unterstützt die Bundesregierung auch die Anschaffung neuer Trailer, da in den Lkw-Anhängern „erhebliche Effizienzreserven“ schlummern und sich mit Neuanschaffungen der Energieverbrauch mindern lasse.

Ziel des Förderprogramms ist es nach Angaben des BAG, einen wirksamen Wirtschaftsimpuls zugunsten von Fahrzeugproduktion und -zulassung sowie damit einhergehend einen spürbaren und anhaltenden Beitrag zur Absenkung des CO2- und Schadstoffemissionsniveaus zu erreichen. Damit zielt das Förderprogramm in erster Linie auf die Verschrottung und den Neukauf der Zugmaschinen – verbunden mit dem zwingenden Einbau eines Abbiegeassistenten.

Gefördert wird aber eben auch eine „intelligente Trailertechnologie“. Das BAG zahle 5.000 Euro oder maximal 60 Prozent der Anschaffungskosten als Zuschuss, heißt es. In Frage kommen laut einer Pressemitteilung des Herstellers Kögel beispielsweise eine überwachte Reifendruckmessung oder die digitale Achsteuerung für Auflieger und Anhänger sowie aerodynamische Anbauteile für Auflieger oder Anhänger in Betracht. Zusätzlich sind auch die Kosten, um die Voraussetzungen zur Nutzung eines Trailers im Kombinierten Verkehr zu schaffen, förderfähig. Eine vollständige Liste aller förderfähigen Möglichkeiten ist bislang noch nicht veröffentlicht.

Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form beim Bundesamt für Güterverkehr über das E-Service-Portal des Bundesverkehrsministeriums ab dem 26. Januar 2021 um 9 Uhr möglich.

Der Erwerb des Trailers ist zwei Monate nach Anschaffung und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 gegenüber der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. „Erwerb“ bedeutet laut BAG, dass der Antragssteller Eigentümer oder Leasingnehmer des Fahrzeugs sein muss. Wichtig dabei ist, dass das Fahrzeug mindestens 24 Monate bei dem Antragsteller im Eigentum verbleiben beziehungsweise über 24 Monate geleast werden muss.

Voraussetzung für die Bezuschussung der intelligenten Trailer-Technologie ist die gleichzeitige Anschaffung eines fabrikneuen Lkw, der die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllt oder elektro- beziehungsweise wasserstoffbetrieben ist, wenn gleichzeitig ein Bestands-Lkw der Abgasstufen Euro 0 bis Euro V/EEV verschrottet wird.

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