Um den Energieverbrauch im Straßenverkehr zu senken, will die Regierung die Nutzfahrzeugflotten schnell erneuern. Das entsprechende Förderprogramm gewährt auch Hilfen für die Anschaffung neuer Anhänger – unter bestimmten Umständen.
Trailer mit moderner Technik wie der Kögel-Trailer mit Novum-Achse sollen den Energieverbrauch senken und werden in der Anschaffung derzeit gefördert.
(Bild: Kögel/ Den-Belitsky/Adobe-Stock)
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat grünes Licht für die Antragsstellung zum Flottenerneuerungsprogramm 2021 gegeben. Mit der Förderung unterstützt die Bundesregierung auch die Anschaffung neuer Trailer, da in den Lkw-Anhängern „erhebliche Effizienzreserven“ schlummern und sich mit Neuanschaffungen der Energieverbrauch mindern lasse.
Ziel des Förderprogramms ist es nach Angaben des BAG, einen wirksamen Wirtschaftsimpuls zugunsten von Fahrzeugproduktion und -zulassung sowie damit einhergehend einen spürbaren und anhaltenden Beitrag zur Absenkung des CO2- und Schadstoffemissionsniveaus zu erreichen. Damit zielt das Förderprogramm in erster Linie auf die Verschrottung und den Neukauf der Zugmaschinen – verbunden mit dem zwingenden Einbau eines Abbiegeassistenten.
Gefördert wird aber eben auch eine „intelligente Trailertechnologie“. Das BAG zahle 5.000 Euro oder maximal 60 Prozent der Anschaffungskosten als Zuschuss, heißt es. In Frage kommen laut einer Pressemitteilung des Herstellers Kögel beispielsweise eine überwachte Reifendruckmessung oder die digitale Achsteuerung für Auflieger und Anhänger sowie aerodynamische Anbauteile für Auflieger oder Anhänger in Betracht. Zusätzlich sind auch die Kosten, um die Voraussetzungen zur Nutzung eines Trailers im Kombinierten Verkehr zu schaffen, förderfähig. Eine vollständige Liste aller förderfähigen Möglichkeiten ist bislang noch nicht veröffentlicht.
Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form beim Bundesamt für Güterverkehr über das E-Service-Portal des Bundesverkehrsministeriums ab dem 26. Januar 2021 um 9 Uhr möglich.
Der Erwerb des Trailers ist zwei Monate nach Anschaffung und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 gegenüber der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. „Erwerb“ bedeutet laut BAG, dass der Antragssteller Eigentümer oder Leasingnehmer des Fahrzeugs sein muss. Wichtig dabei ist, dass das Fahrzeug mindestens 24 Monate bei dem Antragsteller im Eigentum verbleiben beziehungsweise über 24 Monate geleast werden muss.
Voraussetzung für die Bezuschussung der intelligenten Trailer-Technologie ist die gleichzeitige Anschaffung eines fabrikneuen Lkw, der die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllt oder elektro- beziehungsweise wasserstoffbetrieben ist, wenn gleichzeitig ein Bestands-Lkw der Abgasstufen Euro 0 bis Euro V/EEV verschrottet wird.
(ID:47084222)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.