Verbrenner-EndeMünchner Gericht weist Klimaklage gegen BMW ab
Quelle: dpa
Lesedauer: 1 min
Die Deutsche Umwelthilfe sagt: „Die Zeit für fossile Industrien ist jetzt abgelaufen.“ Die Justiz stimmt dem so nicht zu.
5er BMW
(Bild: BMW)
Der Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Dienstag mit einer „Klimaklage“ gegen BMW in erster Instanz am Landgericht München I gescheitert. Nach Ansicht der Kläger ist das letzte Wort damit aber noch nicht gesprochen. Der Verein will mit seinem Anliegen in die nächste Instanz gehen – und zur Not auch bis zum Bundesgerichtshof.
Die Umwelthilfe hatte von dem Münchner Autobauer gefordert, dass er den Verkauf von Benzin- und Dieselautos ab 2030 einstellt und bis dahin die CO2-Emissionen seiner Fahrzeuge drastisch reduziert. Der Konzern hatte die Forderung als unbegründet abgelehnt. Die Entscheidung des Landgerichts ist bislang nicht rechtskräftig.
Trotz der Klageabweisung sieht sich die DUH durch das Urteil in ihrer Klage bestätigt. Das Gericht habe die Klage ausdrücklich als zulässig bewertet und betont, das Urteil sei nur im aktuellen Kontext gefallen, sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Wenn der Staat in den kommenden Jahren seinen Pflichten beim Klimaschutz nicht gerecht werde, könne die Klage demnach in Zukunft mehr Erfolg haben. Man erhoffe sich zeitnah eine Berufungsverhandlung vor dem Münchner Oberlandesgericht und spätestens 2024 eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs.
Klage gegen Mercedes ebenfalls abgewiesen
Die Münchner Richter beriefen sich in ihrer aktuellen Entscheidung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, der den Gesetzgeber zum Klimaschutz verpflichtet. In dem vorliegenden Fall seien keine Besonderheiten ersichtlich, die zu einer abweichenden Bewertung führen könnten. Eine ähnliche Klage der Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz hatte das Landgericht Stuttgart im September ebenfalls abgewiesen.
BMW begrüßte das Urteil des Landgerichts. „Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss im politischen Prozess erfolgen, durch die demokratisch legitimierten Parlamente – nicht aber im Gerichtssaal“, sagte ein Sprecher.
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Stand vom 15.04.2021
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