Neue Standards für VW-Werkstätten
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Volkswagen erhöht die Standards für seine Servicepartner. Ab Anfang Januar 2014 müssen die Werkstätten zahlreiche neue Bedingungen erfüllen. Das sorgt für Ärger bei den Servicepartnern, nicht zuletzt, weil der Händlerverband zugestimmt hat.

Anfang 2014 führt Volkswagen bei seinen Werkstätten neue Standards ein. Mit diversen neuen Vorgaben will Europas größter Autobauer den aktuellen Trends Rechnung tragen und für mehr Qualität sorgen. Bei Servicepartnern stoßen die neuen Vorgaben und deren Umsetzung indes auf großen Unmut.
Zu den insgesamt sieben Neuerungen, die Volkswagen in einem »kfz-betrieb« vorliegenden Schreiben an die Partner erläutert, gehören:
- Qualifizierung eines Mitarbeiters zum Volkswagen Techniker für Fahrerassistenzsysteme: Die achte standardrelevante Funktion begründet der Hersteller damit, dass jeder neue Pkw mittlerweile mit Fahrerassistenzsystemen ausgestattet ist.
- Qualifizierung eines Produktsicherheitskoordinators: Als Systemverantwortlicher ist er für die Übermittlung sicherheitsrelevanter Fehlerbilder an den Hersteller über das System DISS verantwortlich.
- Anfrage- und Beschwerdemanagement: Durch die Qualifizierung eines „Beschwerde-Managers“ soll die Kundenbindung gestärkt werden.
- Standards für Ordnung und Sauberkeit, womit Volkswagen ein gepflegtes Erscheinungsbild sicherstellen will.
- Express-Service: Gekennzeichneter Arbeitsplatz mit Hebebühne für den Express-Service, der nicht wie bislang eine Begrenzung auf 100 Zeiteinheiten vorsieht.
- Hinzu kommen neue Bedingungen des Werkstatttests ab 2015 sowie die Pflicht der Servicepartner, permanente Q-Checks durchzuführen.
„Die zusätzlichen Anforderungen sind mit Vertretern des Verbandes erörtert und abgestimmt worden“, sagte Michael Lamlé, Geschäftsführer des Volkswagen- und Audi-Händlerverbands, gegenüber »kfz-betrieb«. „Es ist keine Belastung dabei, die unverhältnismäßig oder sachlich nicht gerechtfertigt ist.“
Doch Händler und auch Mitglieder des Händlerverbandes, die in entscheidenden Funktionen sitzen, zeigen sich über die neuen Maßnahmen überrascht und verärgert. Um der Unzufriedenheit im VW-Netz entgegenzuwirken, will Lamlé die neuen Standards bei der nächsten Mitgliederversammlung, die am 24. Oktober in Mainz stattfindet, thematisieren.
Der Geschäftsführer des Händlerverbandes verweist zudem auf das parallel eingeführte „Flexibilisierungskonzept im After Sales“. Im Rahmen einer Zusatzvereinbarung können Werkstätten bestimmte Leistungsumfänge abwählen. Dann sind sie „nicht mehr zur Erbringung dieses Umfangs verpflichtet, jedoch auch nicht mehr hierzu berechtigt“, betont VW im Schreiben an die Servicepartner. Die Zusatzvereinbarung läuft zunächst bis Ende 2015.
Aus Lamlés Sicht ist der neue Zusatzvertrag ein gutes Angebot des Herstellers, der auf Anforderungen verzichtet. Zudem stellt der Geschäftsführer weitere Erleichterungen in Aussicht: „Wir arbeiten intern daran, im Sinne des Herstellers die Kosten zu reduzieren“, kündigte er an, ohne auf Details einzugehen.
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