Opel: Neuer Händlervertrag fast im Ziel
Nun ist es nahezu ausgemacht: Die Opel-Händler erhalten für die Umsetzung des umfassenden neuen CI-Pakets aus Rüsselsheim komfortable Übergangsfristen.
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In den Verhandlungen über den Entwurf für einen neuen Händlervertrag hat sich Opel offenbar mit den Händlervertretern weitestgehend geeinigt. Dies bestätigte AVAG-Aufsichtsrats-Chef Albert Still am Dienstag auf Anfrage von »kfz-betrieb ONLINE«. Still gehört der Arbeitsgruppe an, in der über das neue Vertragswerk mit dem Hersteller verhandelt wird.
Auch Thomas Bieling, Sprecher des Verbands deutscher Opel- und Chevrolet-Händler (VDOH) hatte in den vergangenen Wochen immer wieder versichert, dass der Verband mit dem Verlauf der Gespräche zufrieden sei.
„Die Händler werden einen gut ausgehandelten Vertrag erhalten, der auch die Besonderheiten der Situation in Deutschland berücksichtigt“, so Still wörtlich.
Demnach soll es beim zentralen Thema CI-Umsetzung eine „terminfreundliche Lösung“ geben. Den Opel-Partnern würde für bestimmte Punkte des CI-Pakets zwei bis vier Jahre Zeit zur Umsetzung eingeräumt.
Zu einem anderen Kernpunkt der Gespräche sagte Still, in Zukunft werde Opel die Auszahlung einzelner Margenbausteine an die Erfüllung von Vorgaben für Verkäuferschulungen koppeln.
Einschränkungen beim Mehrmarkenvertrieb
Außerdem seien beim Mehrmarkenvertrieb „ein paar Sachen dabei, die dem einen oder anderen nicht schmecken werden“, so Still. Das sei Opel aber nur zum Teil anzulasten. Denn im Hinblick auf die neuen GVO-Regeln ab Juni 2013 hätten nicht zuletzt die Verbände auf europäischer Ebene versagt.
Opel hat bislang nur verlauten lassen, man verlange von seinen Handelspartnern eine exklusivere Präsentation der Marke und ein höheres Engagement in Sachen Schulungen. Kernpunkte seien eine einheitliche CI, eine deutlichere Signalisierung der Markenembleme und „räumlich klar getrennte Verkaufsräume“.
Ist der Vertragstext für den neuen Händlervertrag endgültig unter Dach und Fach, kann nach Auskunft der VDOH-Geschäftsstelle der Werkstatt- und der Vermittlervertrag ausgearbeitet werden, die sich aber an den Händlervertrag anlehnen.
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