Reaktionen: Leipziger Fahrverbots-Urteil schürt Unsicherheit
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Welche Auswirkungen das Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts haben wird, bleibt noch unklar. Doch die Interessengruppen sehen zum Teil schwerwiegende Folgen. Laut einer EY-Hochrechnung drohen finanzielle Verluste in Milliardenhöhe.

Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil nun Rahmenbedingungen geschaffen, an denen sich die von erhöhten Emissionswerten betroffenen Städte mit ihren Maßnahmen orientieren müssen. Doch deren Ausgestaltung bleibt weiterhin offen. Entsprechend setzt sich die Phase der Unsicherheit für die von möglichen Fahrverboten betroffenen Dieselfahrzeuge fort. Bundesweit betrifft das laut der Wirtschaftsberatung EY gut zehn Millionen Pkw und zwei Millionen Nutzfahrzeuge.
„Unabhängig davon, in welchem Umfang Fahrverbote tatsächlich umgesetzt werden: Allein die Möglichkeit von Fahrverboten wird das Vertrauen in die Technologie weiter schwächen und die Gebrauchtmarktpreise purzeln lassen“, erwartet EY-Partner Peter Fuß. Die entsprechenden finanziellen Verluste für Privatpersonen, Gewerbetreibende und Kommunen werden in die Milliarden gehen. Als weitere Folge könnte Dieselmarktanteil laut Fuß im Lauf des Jahres noch unter die 25-Prozent-Marke fallen. Wie sehr die Diesel-Krise der Kfz-Branche bereits zu schaffen macht, hatte kürzlich eine ZDK-Umfrage gezeigt.
Auch Restwertspezialist Schwacke geht davon aus, dass die Preise gebrauchter Diesel weiter nachgeben. Solange keine klaren politischen Entscheidungen gefällt werden würden, wie beispielsweise verpflichtende Nachrüstung oder bundesweite Fahrverbote, bleibe es bei Einzelfallentscheidungen von Gerichten wie in Stuttgart und Düsseldorf mit unterschiedlichen Auswirkungen und Konsequenzen, befürchtet Schwacke-Geschäftsführer Thorsten Barg.
Entsprechend fordert das Kfz-Gewerbe, endlich für Klarheit zu sorgen. „Dringender denn je brauchen wir jetzt eine Nachrüstverordnung für ältere Dieselfahrzeuge“, forderte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Nun müsste auf Bundesebene so schnell wie möglich eine Verordnung mit Nachrüstungskriterien auf den Weg gebracht werde. Die Nachrüstung durch private wie gewerbliche Halter müsse – nach dem Vorbild der Rußpartikelfilter – öffentlich gefördert werden. Die Automobilhersteller sehe man in der zumindest moralischen Pflicht, gleichfalls Mittel für die Nachrüstung ihrer Produkte beizusteuern.
Masterplan ist notwendig
Diese Nachrüstverordnung könnte ein wesentlicher Bestandteil des vom baden-württembergischen Kfz-Gewerbe geforderten Masterplans zur Luftreinhaltung sein, der klar regelt, wie es mit der Schadstoffverringerung weitergeht. „Ein Flickenteppich von unterschiedlichen Fahrverbotsregelungen, die zudem kaum kontrollierbar wären, muss verhindert werden, denn das führt zu weiterer Verunsicherung der Fahrzeugkäufer“, betont Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. „Der Bund muss stattdessen schnell einen verbindlichen Rahmen schaffen.“
Ein solcher Masterplan müsste aus Sicht des Landesverbandes vor allem drei Aspekte regeln:
- Wie erreicht man eine schnelle Modernisierung der Fahrzeugflotte hin zu schadstoffärmeren Fahrzeugen? Dabei sei vor allem die Hardware-Nachrüstung das Mittel der Wahl.
- Wie wird das Sonderproblem der Euro-5-Diesel gelöst, bei denen nachweislich manipuliert wurde, und die deshalb die Grenzwerte nicht einhalten?
- Wie kann bei lokalen Verkehrsbeschränkungen durch lokale Luftreinhaltepläne dafür gesorgt werden, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt?
Beuß erneuerte in der Euro-5-Frage die Forderung nach einem Nachrüstfonds, der über Hersteller und Importeure entsprechender Fahrzeuge mitfinanziert wird. Im Übrigen sei man auch für eine geförderte Nachrüstung auf freiwilliger Basis offen. „Dies wäre ein pragmatischer Ansatz, schnell zu Lösungen kommen zu können.“
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