Kfz-Gewerbe NRW Recht auf Servicevertrag muss stärker eingefordert werden
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Vor dem Hintergrund der geplanten Verlängerung der Kfz-GVO sieht das Kfz-Gewerbe Nordrhein-Westfalen den ZDK gefordert, sich in Brüssel stärker für die Rechte der Kfz-Betriebe einzusetzen.

Auf ihrer Klausurtagung in Mönchengladbach analysierten die Vorstandsmitglieder des nordrhein-westfälischen Kfz-Gewerbes die Situation von Autohandel und Servicegeschäft. Die Branche stehe vor großen Herausforderungen, erläuterte Präsident Frank Mund und zeigte in seinem Bericht die zahlreichen Baustellen auf: Mobilitätswende, Halbleiterkrise, Agenturmodell, Datentransfer, Fachkräftemangel. Insbesondere der Konzentrationsprozess im Handel und im Service fordere die Kfz-Unternehmer, ihre Geschäftsmodelle zu überdenken und sich neu aufzustellen.
Die Unternehmer müssten Individualmobilität als Dienstleistung stärker in den Fokus nehmen. Dabei genüge es nicht, E-Bikes in den Showroom zu stellen. „Wir müssen im Rahmen der Mobilität Geschäftsmodelle entwickeln, bevor es andere ohne uns tun“, forderte Mund.
Aus Sicht der Autohausunternehmer bereiten vor allem die Agenturmodelle Sorge sowie die Kündigung von Vertriebsverträgen zahlreicher Hersteller und deren Vorstöße in Sachen Direktvertrieb. Zumindest haben die Händler eine Perspektive durch ihren Anspruch, weiterhin Teil des Servicenetzes bleiben zu können, wenn sie die qualitativen Anforderungen erfüllen.
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GVO
Regelungen für den Aftersales stehen offenbar vor Verlängerung
„Allerdings ist dieser Anspruch durch die deutsche Rechtsprechung stark verwässert worden“, kritisiert Mund. Daher fordert das nordrhein-westfälische Kfz-Gewerbe eine Klarstellung dieses Anspruchs in den Leitlinien der Kfz-GVO, die nach Aussage der EU-Kommission verlängert werden soll.
Lehne der Hersteller den Zugang zum Servicenetz ab und versuche dann der Kfz-Unternehmer, den Abschluss eines Servicevertrags gerichtlich durchzusetzen, scheitere er nicht selten am deutschen Prozessrecht. Denn deutsche Gerichte forderten vom Kfz-Betrieb, nachzuweisen, dass er Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten für Fahrzeuge der betreffenden Automarke als freie Werkstatt nicht oder nicht wirtschaftlich sinnvoll erbringen könne.
„Im Ergebnis nehmen deutsche Richter dem ohnehin kleinen David auch noch seine Steinschleuder weg, die ihm die EU-Kommission ganz bewusst in die Hand gedrückt hatte“, erläutert Mund das Problem. Deshalb müsse der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe in dem noch verbleibenden Zeitfenster eine Klarstellung in den Leitlinien zur Kfz-GVO einfordern.
An der Digitalisierung der Ausbildung will das nordrhein-westfälische Kfz-Gewerbe festhalten. Gerade im Hinblick auf den drohenden Fachkräftemangel dürften die Bemühungen der Branchenorganisation in diesem Bereich nicht nachlassen.
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