Nach wie vor wehren sich Versicherungen dagegen,
bei der Unfallinstandsetzung die Kosten für die Fahrzeug-
desinfektion übernehmen zu müssen. Die meisten Gerichte geben allerdings Kunden und Werkstätten recht.
Schutz vor dem Coronavirus hat oberste Priorität – für die Mitarbeiter in der Werkstatt wie auch für die Kunden. Doch manche Versicherungen lehnen es ab, die Desinfektionskosten zu erstatten. Zu recht?
Schutz vor dem Coronavirus hat oberste Priorität – für die Mitarbeiter in der Werkstatt wie auch für die Kunden. Doch manche Versicherungen lehnen es ab, die Desinfektionskosten zu erstatten. Zu recht? Einige Gerichte sagen ganz klar: „Nein“! Auch die IFL hat ihre Liste frei wählbarer Arbeitspositionen um die Desinfektionsmaßnahmen erweitert.
Die Reparaturkostenübernahme ist ein Dauerärgernis des Unfallabwicklungsalltags. Die Werkstatt lässt sich vom Versicherer darüber dessen Eintrittspflicht bestätigen. Doch selbst bei unterschriebenen RKÜs kann es zu Streitfällen mit den Versicherern kommen.
Ein Geschädigter darf sich seine Werkstatt aussuchen, solange diese nicht erkennbar leistungsunfähig ist. Auf einen Eurogarant-Fachbetrieb trifft das sicher nicht zu – der Geschädigte kann auf dessen Kompetenz vertrauen. Gibt es Probleme – etwa bei der Ersatzteilbeschaffung – geht das zu Lasten des Schädigers.
Das LG Darmstadt lässt aufhorchen: Es hat entschieden, dass es die fiktive Abrechnung der Reparaturkosten ab sofort nicht mehr geben soll. Nur konkret durch Rechnung nachgewiesene Positionen können bei Kfz-Schäden abgerechnet werden.
Dass ein Auto eine Wertverbesserung erfahren hat, weil nach einem Unfall beispielsweise der Kotflügel neu lackiert wurde, ist wohl ziemlich weit hergeholt. Dennoch versucht dies derzeit ein Baden-Württemberger Versicherer.
Für die Instandsetzungsbetriebe stellt sich nach der Reparatur häufig die Frage, ob sie die Kosten für die Probefahrt an den eintrittspflichtigen Versicherer weitergegeben können.
Hat ein Unfallgeschädigter überhaupt Anspruch auf einen Mietwagen? Versicherungen sehen hier preiswerte Alternativen, die aber laut diverser Gerichtsurteile nicht immer zumutbar sind.