Der Rollwiderstand von Reifen ist für den Verbrauch eines Fahrzeugs von erheblicher Bedeutung. Die EU will dem Rechnung tragen und verlangt eine noch genauere Kennzeichnung der Reifen ab 2021. Das soll sowohl der Umwelt als auch den Verbrauchern zugute kommen.
Ab 1. Mai 2021 wird die genauere Reifen-Kennzeichnung wohl zur Pflicht.
(Bild: Rosenow / »kfz-betrieb«)
Reifen sollen ab 2021 noch genauer gekennzeichnet werden als bislang. Darauf haben sich Unterhändler der EU-Institutionen geeinigt, wie die Europäische Kommission am Donnerstag mitteilte. Ziel ist weniger Spritverbrauch. Davon erhoffen sich die Entscheider eine Entlastung für das Klima und Geldbeutel der Verbraucher.
Den Vorschlag für eine detailliertere Kennzeichnung hatte die EU-Kommission schon im Mai 2018 vorgelegt. Hintergrund ist der steigende Energieverbrauch im Straßenverkehr, der auch mehr Treibhausgase bedeutet. Vom Rollwiderstand der Reifen hingen 20 bis 30 Prozent des Spritverbrauchs ab, rechnete die Kommission vor. Werde er gesenkt, laufe der Wagen sparsamer und die Emissionen gingen runter.
Nun hat sich die Kommission mit dem EU-Parlament und den EU-Staaten geeinigt. Demnach sollen die Informationen auf den Reifen besser sichtbar und genauer werden. Neue Vorgaben sollen zudem dafür sorgen, dass der Markt überwacht und die Regeln durchgesetzt werden. Optisch soll die Kennzeichnung ähnlich aussehen wie das geläufige EU-Energielabel, das eine Farbabstufung von grün bis rot nutzt.
Formale Zustimmung steht noch aus
Der Kompromiss bahnt auch den Weg für eine bessere Kennzeichnung von Reifen, die wenig Abrieb haben, wie die Grünen-Europaabgeordnete Jutta Paulus sagte. Reifenabrieb verursache pro Jahr 500.000 Tonnen Mikroplastik in der EU. Noch gebe es keine allgemein anerkannte Testmethode. Doch die EU-Kommission könne diese nun entwickeln und das Kriterium dann in die Kennzeichnung aufnehmen. Das sei eine gute Nachricht für die Umwelt, meinte Paulus.
Der jetzt vereinbarten Regeln müssen noch formal vom Europarlament und den EU-Ländern gebilligt werden, bevor sie am 1. Mai 2021 wirksam werden können.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.