Gewährleistungsrecht Risiken für den Handel abfedern
Mit dem neuen Gewährleistungsrecht, das am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, verdoppelt sich die Zeitspanne für die Beweislastumkehr. Das stellt den Autohandel vor ganz neue Risiken. Um diese Risiken abzufedern, hat CG Car-Garantie die Gewährleistungs-Restrisikoversicherung (GRRV) entwickelt.
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Der Jahreswechsel hat dem Fahrzeughandel große Veränderungen gebracht: Unter anderem beträgt die Gewährleistung EU-weit künftig mindestens zwei Jahre betragen. Bei gebrauchten Produkten beträgt die Sachmängelhaftung mindestens ein Jahr. Von noch größerer Bedeutung ist jedoch die von sechs auf zwölf Monate verlängerte Beweislast für den Händler. Das bedeutet, dass das verkaufende Autohaus ganze zwölf Monate lang nachweisen muss, dass ein Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, wenn es die Übernahme der Reparaturkosten verhindern will.
Die Beseitigung von Sachmängeln ist aber nicht nur ein finanzielles Risiko: Häufig kommt es bei der Umsetzung der Ansprüche auch zu Streit zwischen Handel und Kundschaft, sodass die Kundenzufriedenheit und -loyalität deutlich abnehmen, was sich wiederum negativ auf zukünftige Geschäfte auswirkt.
Schutz gegen Ansprüche
Garantie- und Reparaturkostenversicherungen bieten einen Schutz gegen Gewährleistungsansprüche. Tritt ein Schaden an einem versicherten Bauteil auf, werden die Reparaturkosten durch die Versicherung abgedeckt. Das minimiert das finanzielle Risiko für den Handel. Darüber hinaus kann der Handel Garantie- und Reparaturkostenversicherungen auch als Kundenbindungsinstrument nutzen: Sie erhöhen die Loyalität und Zufriedenheit der Kundschaft, binden dank stetig steigender Laufzeiten die Käufer länger an ein Autohaus und sorgen für eine bessere Werkstattauslastung.
Mit Blick auf das neue Gewährleistungsrecht hat Car-Garantie seine Vertragspartner über die neue Richtlinie und die Folgen informiert und ein Versicherungsprodukt auf den Markt gebracht, mit dem der Handel Garantieansprüche abfedern kann: Die Gewährleistungs-Restrisikoversicherung (GRRV) ist eine Zusatzversicherung, die auch Gewährleistungsansprüche umfasst, die nicht durch die Garantie- oder Reparaturkostenversicherung abgedeckt sind. Die GRRV gibt es als Basisschutz (Prüfung der Ansprüche plus Übernahme der Reparaturkosten) und als Comfortschutz (Basisschutz plus Unterstützung durch das Callcenter Recht plus Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten).
Noch viele Fragen offen
Dr. Marcus Söldner, Vorstandsvorsitzender der CG Car-Garantie, fasst das Risiko für den Handel zusammen: „Die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie in deutsches Recht bringt einige Herausforderungen für den Handel mit sich. Wie diese ganzen Anforderungen in der Praxis umzusetzen sind, ist offen. Es ist zu erwarten, dass sich künftig Gerichte mit dieser Frage beschäftigen werden. Eindeutig ist jedoch die Verlängerung der Beweislastumkehr von einem halben Jahr auf ein Jahr nach der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden. Ob und wie der Händler nachweisen kann, dass der Mangel nach Übergabe eingetreten ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es ist immer eine Einzelfallprüfung, bei der sowohl technische als auch juristische Fragestellungen zu berücksichtigen sind. Zweifel bei der Beweislage gehen jedoch im gesamten ersten Jahr zulasten des Händlers. Das Risiko für den Händler wird damit deutlich größer. Daher sollte der Handel keine Zeit verlieren und sich rechtzeitig gegen entsprechende Ansprüche absichern.“
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