BGH Schadenersatz auch für Diesel-Fahrer, die auf Rückgaberecht verzichten
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Prozess gegen Audi ist Schadenersatz auch dann möglich, wenn ein Rückgaberecht nicht in Anspruch genommen wurde. Entscheidend sei die Schädigung bei Vertragsschluss. Ob der klagende Audi-Fahrer und weitere Betroffene wirklich Geld bekommen, ist aber noch offen.
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Der Bundesgerichtshof stärkt die Position von Diesel-Klägern, die ihr Auto per Ratenkauf finanziert haben. Ihnen kann auch dann Schadenersatz zustehen, wenn sie von einem Rückgaberecht im Darlehensvertrag keinen Gebrauch gemacht haben, urteilten die Karlsruher Richter am Donnerstag in einem Audi-Fall. Die zentrale Frage, ob der VW-Tochterkonzern für Abgasmanipulationen an eigenen Motoren grundsätzlich haftet, blieb allerdings vorerst unbeantwortet. (Az. VII ZR 389/21)
Die Entscheidung zum sogenannten verbrieften Rückgaberecht ist auf andere vom Dieselskandal betroffene Automarken übertragbar. Es hält Kunden die Möglichkeit offen, das Auto mit Fälligkeit der Schlussrate zu einem festen Preis an den Händler zurückzuverkaufen.
Schaden trotz Rückgaberecht
Im vorliegenden Fall hatte der Käufer seinen Audi A6 Anfang 2017 erworben und sich für eine Finanzierung über die Audi Bank entschieden. Ende 2018 beanstandete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Motor – ein Modell vom Typ EA897 – wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung und ordnete den Rückruf an. Der Kläger fordert Schadenersatz. Sein Rückgaberecht nutzte er nicht, inzwischen sind alle Raten gezahlt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte dies in zweiter Instanz für widersprüchlich gehalten. Der Mann hätte das Auto schließlich nicht behalten müssen, er habe sich freiwillig dafür entschieden. Die obersten Zivilrichter des BGH urteilen jetzt anders: Der Schaden entstehe beim Abschluss des Vertrags und entfalle nicht durch ein Rückgaberecht. Der Senatsvorsitzende Rüdiger Pamp sagte, es könne für den Käufer wirtschaftlich sinnvoller sein, auf Schadenersatz zu setzen. Nur weil jemand vom Rückgaberecht keinen Gebrauch mache, sei das noch keine Bestätigung des Kaufvertrags.
Haftung von Audi noch ungeklärt
Ob der Kläger tatsächlich Geld bekommt, ist allerdings völlig offen. Sein Fall muss in Celle neu verhandelt werden, denn die OLG-Richter hatten sich wegen ihrer Einschätzung zum Rückgaberecht gar nicht mehr mit einer möglichen Haftung von Audi auseinandergesetzt. Vor dem BGH konnte diese Frage deshalb auch keine Rolle spielen.
Die Karlsruher Richter hatten eigentlich parallel einen zweiten, ganz ähnlichen Fall verhandeln wollen, den der Käufer für sich entschieden hatte. Das OLG Koblenz hatte im Rückgaberecht kein Problem gesehen – und war der Ansicht, dass Audi wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung für den entstandenen Schaden haftet.
Vermutlich hätte sich der BGH also auch zu diesem Punkt geäußert. Audi und VW hatten ihre Revision am Mittwoch allerdings ganz kurzfristig zurückgezogen. Begründung: Man habe sich entschieden, die BGH-Verhandlung „auf ein Verfahren zu konzentrieren“.
Rückruf bereits 2018
Damit ist das Koblenzer Urteil rechtskräftig. Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei im Abgasskandal auf Verbraucherseite sehr aktiv ist, teilte mit: „Audi zahlt einem einzigen Kläger Schadensersatz, um ein Grundsatzurteil und eine daraus resultierende Klagewelle zu verhindern.“ Viele Ansprüche drohten zum Jahreswechsel zu verjähren, weil die Autos bereits 2018 zurückgerufen worden seien.
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