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Sozialversicherung: Auch für Geschäftsführer
Das Bundessozialgericht hat in einem neuen Urteil seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt. Danach sind auch Geschäftsführer einer GmbH regelmäßig sozialversicherungspflichtig.

In der betrieblichen Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig ist. Streitfälle landen dann nicht selten vor Gericht.
Das Gesetz ist in dieser Frage eigentlich eindeutig: Gemäß § 7 Absatz 1 SGB IV ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit eine nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Ob ein angestellter GmbH-Geschäftsführer unter diesen Personenkreis fällt, hängt davon ab, inwieweit er weisungsgebunden in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers, also im Regelfall des Arbeitgebers, eingegliedert ist.
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