Urteil Spritverbrauch muss in Online-Werbung direkt ersichtlich sein

Quelle: dpa

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Autowerbung in Online-Anzeigen muss gewisse Informationen direkt anzeigen. Anderenfalls können Händler wegen unlauterer Werbung belangt werden, wie ein Gerichtsurteil zeigt.

Das Landgericht Osnabrück will mit seiner Entscheidung die Rechte von Verbrauchern stärken.
Das Landgericht Osnabrück will mit seiner Entscheidung die Rechte von Verbrauchern stärken.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Händler müssen in der Online-Werbung für ein konkretes Fahrzeug direkt Verbrauchsangaben zu dem Fahrzeug machen. Diese Informationen dürfen nicht erst über weitere Verlinkungen aufgerufen werden müssen. So urteilte das Landgericht Osnabrück (Az.: 13 O 230/21) in einer aktuellen Entscheidung.

In dem Rechtsstreit hatte ein Autohaus auf seiner Facebook-Seite den Post eines Autoherstellers zum Abschneiden eines bestimmten Kleinwagenmodells bei einem ADAC-Vergleich geteilt. Die Werte zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen erschienen aber erst nach einem gesonderten Klick in einem weiteren Textfeld.

Das Autohaus habe damit den Verbrauchern Pflichtangaben vorenthalten und sie in ihrem gesetzlich geschützten Informationsinteresse benachteiligt, befand das Landgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – eine Berufung ist möglich.

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