Mithilfe des Autorisierungsverfahrens „Serma“ sollen unabhängige Kfz-Betriebe künftig unkomplizierter an sicherheits- und diebstahlrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen kommen.
Das standardisierte Registrierungsverfahren „Serma“ soll die Arbeit von freien Werkstätten künftig erleichtern.
(Bild: ProMotor/T.Volz)
Der Zugang zu sicherheits- und diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen für Kfz-Betriebe wird zukünftig über das neue, standardisierte Autorisierungsverfahren „Serma“ (Secure Repair and Maintenance Autorisation) gewährleistet. Der Bundesinnungsverband (BIV) des Kfz-Gewerbes hat das neue System auf der Sitzung der Bundesfachgruppe „Freie Werkstätten“ am 8. Oktober in Würzburg vorgestellt. Serma beinhaltet ein neues Akkreditierungsschema, das bereits durch die erfolgreiche Umsetzung der Akkreditierten Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK) erprobt ist.
Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister und Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), unterstreicht die Bedeutung des Projekts: „Serma wird die große Schwester der AÜK. Das standardisierte Autorisierungsverfahren erleichtert den unabhängigen Marktteilnehmern den Zugang zu sicherheits- und diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen. Das stärkt den fairen Wettbewerb und damit auch die Wirtschaftskraft der mittelständisch geprägten Kfz-Betriebe in Deutschland.“ Werner Steber, Geschäftsführer der Abteilung Werkstätten und Technik beim ZDK ergänzt: „Durch unser Know-how und die Erfahrungen aus der AÜK-Akkreditierung sind wir bestens darauf vorbereitet, diese weitere Akkreditierung im Sinne unserer Mitgliedsbetriebe umzusetzen“.
Der standardisierte Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen wird durch einen neuen Anhang der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 geregelt, der bereits am 23. Juli 2021 veröffentlicht worden ist. Damit unabhängige Marktteilnehmer wie beispielsweise Kfz-Werkstätten Zugang zu diesen Reparatur- und Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller haben, müssen sie sich und ihre Mitarbeiter künftig durch eine unabhängige Konformitätsbewertungsstelle autorisieren lassen. Die Akkreditierung muss bis Mitte 2023 EU-weit umgesetzt sein und soll eine weitere Erleichterung für Betriebe beim Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen sein.
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Stand vom 15.04.2021
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