Steuernachteil für E-Dienstwagen abgeschafft
Der Bundestag hat den Steuernachteil abgeschafft, den als Dienstwagen genutzte E-Autos bislang haben. Künftig spielt bei der Berechnung die Batterie keine Rolle mehr.

Die hohen Fahrzeugpreise machen Elektroautos bislang als Dienstwagen unattraktiv. Das soll ein Beschluss von Bundestag und Bundesrat nun ändern. Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils von E-Dienstwagen wird künftig nicht mehr wie bei konventionellen Autos der komplette Listenpreis herangezogen, sondern ein um die Batteriekosten geminderter Betrag. Dadurch sinkt die nach der Ein-Prozent-Regelung berechnete Steuerlast für den Nutzer des Fahrzeugs. Einem entsprechenden Gesetz hat nun der Bundestag zugestimmt. Zuvor war der Entwurf im Vermittlungsausschuss abgenickt worden, so dass die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates als Formsache gilt.
Im Detail sieht das Gesetz vor, den angesetzten Listenpreis für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2013 zugelassen werden, um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batterie zu mindern, maximal aber um 10.000 Euro. In der Regel haben moderne E-Autos Akkus mit einer Kapazität zwischen 15 und 25 Kilowattstunden. Für einen Nissan Leaf mit seinem 24-kWh-Akku setzt das Finanzamt dann nicht mehr rund 34.000 Euro, sondern nur noch 24.000 Euro an. Der Nutzer muss dann nicht mehr 340 Euro, sondern nur noch 240 Euro versteuern.
Für ab 2014 angeschaffte E-Autos sinkt der Minderungsbetrag jährlich um 50 Euro pro Kilowattstunde. Ebenso sinkt der Maximalbetrag um 500 Euro pro Jahr. Die Regelung gilt sowohl für reine Elektroautos als auch für Fahrzeuge mit Plug-in-Hybridantrieb. Einfache Hybridautos ohne Steckdosenanschluss sind ausgenommen.
Automobilhersteller und Importeure haben die Zustimmung des Bundestages begrüßt. Dies sei ein überfälliger Schritt, „um die Nutzung von Elektrofahrzeugen auch für gewerbliche Kunden attraktiver zu machen“, sagte Volker Lange, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK).
Ähnlich sieht es der Verband der Automobilindustrie (VDA): „Der Nachteilsausgleich für Elektrofahrzeuge ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Markthochlauf von Elektroautos in Deutschland“, sagte VDA-Präsident Matthias Wissmann. „Allerdings sollten jetzt auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen, die Elektroautos anschaffen, angepasst werden. Hier wären bessere Abschreibungsmöglichkeiten der richtige Weg, um solche Investitionen voranzutreiben.“
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