Tachomanipulation Stimmt der Kilometerstand?

Von Steffen Dominsky

Im Kampf gegen Tachomanipulation scheinen Datenbanken ein probates Mittel zu sein. Doch die rund 30 Euro für ein „Kilometerzertifikat“ können sich Interessierte mit Hilfe einer Selbstauskunft sparen.

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Bei zahlreichen Gebrauchtwagen sind die Kilometerstände manipuliert. Informationen zum tatsächlichen Tachostand können Halter nicht nur bei Datenbankanbietern kaufen, sondern auch selbst kostenlos in Erfahrung bringen.
Bei zahlreichen Gebrauchtwagen sind die Kilometerstände manipuliert. Informationen zum tatsächlichen Tachostand können Halter nicht nur bei Datenbankanbietern kaufen, sondern auch selbst kostenlos in Erfahrung bringen.
(Bild: ADAC/Benno Grieshaber)

„Gier frisst Hirn“ ist ein geflügelter Spruch, den man in letzter Zeit immer öfter hört. Der trifft ganz besonders in Sachen Gebrauchtwagen zu. Seit vielen Jahren erliegen zahlreiche Käufer diversen Schnäppchenangeboten. Nicht selten stellt sich dann heraus: Je besser der vermeintliche Schnapper war, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Fall von Tachomanipulation handelt.

Deshalb kämpft zum einen der ADAC seit über einem Jahrzehnt mit seiner Initiative gegen Tachobetrug für eine sichere (-re) Fahrzeugtechnik, die das Manipulieren von Kilometerständen innerhalb der Fahrzeugelektronik unmöglich macht, zumindest aber deutlich erschwert. Zum anderen mühen sich Anbieter sogenannter Datenbanken hierzulande mit dem Datenschutz ab, um ihre Angebote rechtskonform an den Mann und die Frau bringen zu können. Erst kürzlich ging das Produkt Carcert an den Start, das Kunden verspricht, auch die Kilometerstände deutscher Gebrauchtwagen sicher und rechtlich zulässig verifizieren zu können.

Doch die Kosten von rund 30 Euro für ein entsprechendes „Kilometerzertifikat“ können sich Interessierte sparen. Denn es gibt zwei alternative Quellen, von denen Halter – und nur die sind gemäß deutschem Datenschutz auskunftsberechtigt – dokumentierte Kilometerstände kostenlos auf Basis des § 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beziehen können. Darauf weist der ADAC hin.

Quelle 1: die Fahrzeug System Daten GmbH (FSD). Von ihr bezieht auch Carcert seine Kilometerstände. Hier können Fahrzeughalter mit Bezug auf besagten § 15 eine formlose Anfrage über das Kontaktformular (www.fsd-web.de) oder per Brief (FSD GmbH, Wintergartenstraße 4 , 01307 Dresden) stellen. Alles was sie für ihre Legitimation benötigen, ist die Kopie/der Scan des eigenen Personalausweises sowie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 des Fahrzeugs. An Informationen übermittelt die FSD dann die Daten der letzten Hauptuntersuchungen samt der dort abgelesenen Kilometerstände.

Schneller, aber nur möglich, wenn man im Besitz eines neuen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion ist, ist Quelle 2: das Kraftfahrt Bundesamt (KBA). Hier können Interessierte für ihr(e) Fahrzeug(e) einen mehrseitigen Datenauszug ebenfalls kostenlos anfordern, den sie umgehend als pdf-Dokument erhalten. Alles was sie neben besagtem „elektronischen Ausweis“ benötigen, ist die „AusweisApp2“. Damit erhalten Anfragende nicht nur die Ergebnisse der letzten HU(s), sondern auch Angaben zur Zahl der Vorbesitzer sowie diverse technische Daten. Wie eine solche KBA-Abfrage per Smartphone abläuft, zeigt die Bildergalerie.

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