Kei-Cars dürfen seit 1998 höchstens 3,39 Meter lang und 1,475 Meter breit sein, der Motor darf höchstens 660 Kubikzentimeter Hubraum haben. Mit der Zulassung als Kei-Car gehen ein Steuerabschlag und die Befreiung vom Nachweis eines Parkplatzes einher.
(Bild: Toyota)
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