Umsatzpotenzial beim Reifenwechsel nutzen
Der Autozulieferer ZF rät den Werkstätten, in der Reifenwechselsaison auch das Fahrwerk einem genauen Check zu unterziehen. Das verspricht Umsatz und erhöht die Sicherheit.
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Die gerade laufende Reifenwechselsaison ist für die Kfz-Betriebe eine Gelegenheit, an den Kundenautos die Fahrwerk- und Lenkungsteile zu prüfen. Denn auch ein schneearmer, vergleichsweise milder Winter ist noch keine Garantie dafür, dass ein Fahrzeug ihn unbeschadet überstanden hat: So entfaltet nicht nur das unvermeidliche Streusalz seine korrosive Wirkung, sondern auch der Sandstrahleffekt durch Streugut von den Straßen kann Fahrwerkteile beschädigen. Ein kleiner Rutscher auf glatter Straße gegen den Bordstein mit der Folge eines verstellten Fahrwerks ist ebenfalls keine Seltenheit.
Ungleichmäßig abgefahrene Winterreifen können ein Indiz für nicht mehr korrekt arbeitende Stoßdämpfer sein. Neue Dämpfer verbessern nicht nur das Fahrverhalten, sondern vermeiden auch, dass sich das Profil der neu montierten Sommerreifen gleich wieder schräg abnutzt.
Zudem führen defekte Bauteile zu erhöhtem Verschleiß an anderen Fahrwerkkomponenten sowie zu schlechterem Fahrkomfort. So sollten Mechaniker insbesondere prüfen, ob die Gummibälge an den Fahrwerkgelenken abgenutzt, beschädigt oder undicht sind. Denn eintretendes Spritzwasser wäscht das Spezialfett aus, wodurch Schmutzpartikel ins Gelenk gelangen. Diese zerstören die innere Kunststoff-Kugelschale und beschädigen die Kugel sowie das Gelenkgehäuse.
Es gibt viele Schadensursachen
Das ist auch der Fall, wenn Rostfraß an den Federspannringen zu erkennen ist. Bei der Lenkung verlangt die Spurstange besonderes Augenmerk: Denn zusätzlich zu den Gummibälgen ist auch die Lenkmanschette auf Beschädigungen zu kontrollieren.
Wie die Erfahrung von ZF Services zeigt, können auch weitere Fahrwerkkomponenten wie Traggelenk, Querlenker und die Stabilisatoranbindungen Schäden durch Korrosion, eingedrungene Fremdkörper oder Schmutz aufweisen. Als weitere Ursache für einen Defekt gilt außerdem das Überfahren von Schlaglöchern, Frostaufbrüchen oder Bordsteinkanten.
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