Verband Vertragshändler kritisieren Agenturpläne von Herstellern
Es zeichnet sich eine Tendenz ab: Bei der Änderung von Händlerverträgen setzen Hersteller zunehmend auf das unechte Agentursystem. Dies sieht der Verband der Marken-Vertragshändler (VMH) kritisch und fürchtet, dass die Konzerne Verpflichtungen zulasten des Handels missachten.
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Der Verband der Marken-Vertragshändler (VMH) hat vor möglichen Nachteilen für Vertragshändler gewarnt, die durch die Vermischung von Vertragshändler- und Agentursystemen entstehen können. „Theoretisch steht es den Herstellern frei, sich für ein Vertriebsmodell zu entscheiden. Allerdings müssen sie die vertraglichen Verpflichtungen des jeweiligen Vertriebsmodells respektieren und einhalten“, forderte VMH-Vorsitzender Mathias R. Albert.
Die Vermischung von Komponenten des Vertragshändler- und des Agenturmodells sei unzulässig. Hersteller sei es nicht gestattet, verschiedene Modelle zu kombinieren und „aus jedem einzelnen System Vorteile zu ziehen“, erklärte Albert.
Keine Fixpreise durch Hersteller
Derzeit zeichne sich ab, dass sich Hersteller zunehmend für das unechte Agentursystem entscheiden. Dabei gehe die Freistellung vom Wettbewerbsrecht verloren. Folglich dürfe der Hersteller bei einem solchen „unechten“ Agenturvertrag den Endverbraucherpreis für Neuwagen nicht festlegen, so Albert. Beim unechten Agentursystem trage im Gegensatz zum echten Agentursystem der Handel weitgehend die finanziellen Risiken und Investitionen. Deshalb dürfe der Händler auch die Endkundenpreise für Autos festlegen.
Gemeinsam mit Cecra, dem europäischen Dachverband der Kfz-Branche, mahnt der VMH deshalb die Hersteller, „sich dessen voll bewusst zu sein und alle Aspekte und Verpflichtungen, die ein Agenturvertrag mit sich bringt, zu berücksichtigen“. Als Grund für seine Skepsis führt der Vorsitzende des Markenhändlerverbandes an: Trotz der strengen Regeln zeige sich schon jetzt, dass einige Hersteller bei der Gestaltung der Verträge „erfinderisch“ würden.
Vorschläge der Hersteller
So habe mancher Konzern seinen Partnern vorgeschlagen, zu unechten Handelsvertreter-Verträgen überzugehen. Bei diesen hätten die Händler weiterhin erhebliche Investitionen und Risiken zu tragen, und der Endpreis sei nicht vollständig festgelegt, so Albert.
Daraus folgende Preisschwankungen müssten dann über die Provision des Händlers ausgeglichen werden, was zu Einbußen führe. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Wettbewerbsbehörden davon ausgehen, es liege ein vorgeschriebener Weiterverkaufspreis vor, fürchtet der VMH-Vorsitzende: „Dies ist in der derzeitigen Gruppenfreistellungsverordnung eine verbotene Klausel und soll auch im künftigen Verordnungsentwurf so bleiben. Die Europäische Kommission ist über derartige Praktiken informiert und verfolgt sie genau.“
Geschäftsmodell nicht lebensfähig
Deshalb sei der VMH der Ansicht, dass dieses System von Handelsvertreterverträgen aus rechtlicher Sicht nicht haltbar sei. Es berge Risiken sowohl für Hersteller als auch für Händler, die unter Androhung der Beendigung ihrer Beziehung zur betreffenden Marke solche Verträge unterzeichnen, so Albert. Das sei wettbewerbswidrig. Auch aus wirtschaftlicher Sicht sollten die Hersteller ihren Partnern keine Verträge anbieten, wenn sie wissen, dass das vorgeschlagene Geschäftsmodell nicht lebensfähig sei.
„Der Verband der Marken-Vertragshändler ist nicht per se gegen die Verwendung echter Handelsvertreterverträge. Welches Vertriebsmodell die Hersteller auch immer ausrollen werden – die Händler benötigen ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell benötigen, da sonst die Zukunft des Vertriebs, der Reparatur und der Wartung von Autos gestört wird“, betont Albert.
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