Neues Gewährleistungsrecht Vogel Forma bietet Betrieben neue Formulare an
Ab 1. Januar gelten die neuen Regelungen zur Sachmangelhaftung und Änderungen im Schuldrecht. Vogel Forma bietet den Betrieben entsprechende Formulare an, die helfen, die neuen Regelungen umzusetzen.
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Die Formulare hat Vogel Forma in enger Abstimmung mit Branchenanwälten und dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erstellt. Sie wurden explizit für den stationären Handel mit Fahrzeugen und Teilen/Zubehör konzipiert und sollen es dem Handel erleichtern, die neuen Anforderungen in der Praxis umzusetzen.
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Das neue Kaufrecht
Stichtag 1.1.2022: Wie Händler sich richtig vorbereiten
Die Formulare betreffen folgende Themen:
- Dokumentation der Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflichten beim Verkauf von Fahrzeugen oder Teilen/Zubehör
- Vereinbarung mit einem Verbraucher über Abweichungen der Kaufsache von einzelnen objektiven Anforderungen
- Vereinbarung mit einem Verbraucher über eine Verkürzung der Verjährungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtwagen oder gebrauchten Ersatzteilen/Zubehör, die keine digitalen Produkte sind
- Vereinbarung mit einem Verbraucher über einen Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht beim Verkauf von „Sachen mit digitalen Elementen“ oder „digitalen Produkten“
- Information des Verbrauchers über die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder unsachgemäßen Installation bereitgestellter Aktualisierungen für beim Verkäufer erworbene Waren mit digitalen Elementen oder digitale Produkte
Die neuen Formulare können hier direkt bei Vogel Forma bestellt werden. Um auch bei den AGB der Reparatur- und Teileverkaufsbedingungen up to date zu sein, bietet Vogel Forma zudem neue Tafeln und Blocks an. Sie sind über diesen Link bestellbar.
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