Ab 1. Januar gelten die neuen Regelungen zur Sachmangelhaftung und Änderungen im Schuldrecht. Vogel Forma bietet den Betrieben entsprechende Formulare an, die helfen, die neuen Regelungen umzusetzen.
Das neue Sachmangelrecht tritt ab 1. Januar in Kraft und trifft insbesondere den Gebrauchtwagenhandel. Vogel Forma stellt dem Handel entsprechend angepasste Formulare zur Verfügung.
(Bild: ProMotor)
Die Formulare hat Vogel Forma in enger Abstimmung mit Branchenanwälten und dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erstellt. Sie wurden explizit für den stationären Handel mit Fahrzeugen und Teilen/Zubehör konzipiert und sollen es dem Handel erleichtern, die neuen Anforderungen in der Praxis umzusetzen.
Dokumentation der Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflichten beim Verkauf von Fahrzeugen oder Teilen/Zubehör
Vereinbarung mit einem Verbraucher über Abweichungen der Kaufsache von einzelnen objektiven Anforderungen
Vereinbarung mit einem Verbraucher über eine Verkürzung der Verjährungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtwagen oder gebrauchten Ersatzteilen/Zubehör, die keine digitalen Produkte sind
Vereinbarung mit einem Verbraucher über einen Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht beim Verkauf von „Sachen mit digitalen Elementen“ oder „digitalen Produkten“
Information des Verbrauchers über die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder unsachgemäßen Installation bereitgestellter Aktualisierungen für beim Verkäufer erworbene Waren mit digitalen Elementen oder digitale Produkte
Die neuen Formulare können hier direkt bei Vogel Forma bestellt werden. Um auch bei den AGB der Reparatur- und Teileverkaufsbedingungen up to date zu sein, bietet Vogel Forma zudem neue Tafeln und Blocks an. Sie sind über diesen Link bestellbar.
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Stand vom 15.04.2021
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