ZDK-Fachgespräch Vorschläge, wie der Umweltbonus angepasst werden könnte
Ab 2023 sollen andere Förderrichtlinien für den Umweltbonus gelten. Welche, sind bislang unklar. Wie sie aussehen könnten und welche Probleme sie berücksichtigen sollten, erläutern Experten beim nächsten ZDK-Fachgespräch am 5. April.
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Es gibt aktuell eine Reihe von Problemen, der die neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus Rechnung tragen muss. Ein großes Manko sind die Lieferengpässe und die damit verbundenen Verzögerungen bei der Auslieferung von Neuwagen. Bei Bestellzeiten von fast einem Jahr wissen die Käufer aufgrund der bisherigen Stichtag-Regelungen nicht, ob sie überhaupt von der E-Förderung profitieren können. Eine Lösung wäre, nicht das Zulassungsdatum heranzuziehen, sondern das des Kaufvertrags beim Antrag.
Diesen Vorschlag hat der ZDK den Verantwortlichen im Bundeswirtschaftsministerium bereits unterbreitet und wird die Details beim nächsten ZDK-Fachgespräch (5. April, ab 10 Uhr) erläutern. Weitere Vorschläge beziehen sich auf die Problematik um den Verkauf von zuvor staatlich geförderten E-Autos ins Ausland.
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Umweltbonus für E-Mobilität
ZDK legt Ministerium Vorschläge zur Anpassung der Prämie vor
Die ZDK-Referenten Christoph Stricker und Marcus Weller werden sowohl die aktuellen Hindernisse und Herausforderungen aus der Förderpraxis darlegen, als auch Anpassungsvorschläge aus Sicht des Kraftfahrzeughandels präsentieren.
Die Veranstaltung des ZDK-Hauptstadtbüros findet online statt. Wer teilnehmen möchte, kann sich online beim ZDK anmelden.
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