Hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) VW-Modelle im Vorfeld der Dieselaffäre nicht richtig geprüft? Rund 20 Klagen dazu hatte das Landgericht Stuttgart vorliegen. Nun haben sie die Richter abgewiesen.
Die Richter sahen keine Beweise dafür, dass das KBA VW-Fahrzeuge zu Unrecht eine Typgenehemigung erteilt habe.
(Bild: KBA)
Das Landgericht Stuttgart hat mehrere Klagen zu angeblichen Amtspflichtverletzungen der deutschen Behörden im Zusammenhang mit der VW-Dieselaffäre abgewiesen. Die mehr als 20 ähnlich gelagerten Klagen (Az. 7 O 425/19, 66/20 und 67/20) seien unzulässig und unbegründet, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können laut Landgericht Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.
Die Kläger hatten der Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch das Bundesverkehrsministerium und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – vorgeworfen, VW nicht ausreichend geprüft und überwacht zu haben. Trotz früher Anzeichen für überhöhte Emissionen seien die Behörden zu lange untätig geblieben. Dafür forderten die Kläger Schadenersatz. Sie sind oder waren nach Gerichtsangaben jeweils Inhaber eines mit dem manipulierten VW-Dieselmotor EA 189 ausgestatteten Fahrzeuges.
Kein Verstoß bei der Typgenehmigung
Das Gericht urteilte, ein europarechtlicher Staatshaftungsanspruch sei nicht gegeben. Auch ein für Haftungsfragen nötiger hinreichender KBA-Verstoß bei der Erteilung der Typengenehmigung für die betreffenden VW-Fahrzeuge könne nicht festgestellt werden. Etwaigen Ansprüchen der Kläger nach der deutschen Amtshaftungsnorm stünde entgegen, dass zunächst eine Haftung von VW in Betracht komme – und ein eventueller Amtshaftungsanspruch kraft Gesetz zurücktrete. Das Stuttgarter Landgericht war nach Worten eines Gerichtssprechers für die Klagen zuständig, da die Kläger hier ihren Wohnsitz haben.
Die VW-Dieselaffäre war im September 2015 zuerst in den USA ans Licht gekommen. Der Autokonzern hatte manipulierte Abgas-Software in Fahrzeuge eingebaut, die dafür sorgte, dass in Tests niedrigere Stickoxid-Emissionen angezeigt wurden als im tatsächlichen Straßenverkehr.
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Stand vom 15.04.2021
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