Seit 11. November erhalten rund 17.700 ältere Transporter mit Fünfzylinder-Dieselaggregat ein vom KBA angeordnetes Softwareupdate. Bislang gab es ein solches nur auf freiwilliger Basis für den 2.0 TDI.
Von der ausschließlich für Deutschland angeordneten Maßnahme sind 17.712 VW Crafter, die zwischen dem 18. Juli 2008 und 26. April 2013 vom Band liefen, betroffen.
(Bild: VW)
Schon vor über zwei Jahren hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung beim VW Crafter mit 2.5 TDI-Motor festgestellt. Erst seit Kurzem ist der daraus resultierende Rückruf mit dem internen Code „23BD“ in der Behördendatenbank gelistet, denn die Aktion startete am 11. November. Dies bestätigte ein Sprecher von VW Nutzfahrzeuge auf Anfrage. Demnach geht es in der ausschließlich für Deutschland angeordneten Maßnahme um 17.712 Einheiten.
Dem Sprecher zufolge liefen die betroffenen Fahrzeuge zwischen 18. Juli 2008 und 26. April 2013 vom Band. Sie erhalten nun ein etwa einstündiges Update des Motorsteuergeräts zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte. Konkret geht es laut KBA um die Fünfzylinder-Aggregate mit den Motorcodes „CEBA“, „CEBB“ und „CECA“ in vier Leistungsstufen zwischen 65 und 120 kW und der Schadstoffnorm Euro 5.
Kein Zusammenhang mit der EA-189-Thematik
„Diese Aktion steht nicht im Zusammenhang mit der EA189 Diesel-Thematik“, betonte der Sprecher. Hier war der Crafter im Zuge eines freiwilligen Softwareupdates bearbeitet worden, das verschiedene Hersteller nach dem „Nationalen Forum Diesel“ im August 2017 angekündigt hatten. Dieses umfasste aber nur die Transporter mit dem 2.0-TDI-Motor.
Eine Nachuntersuchung des KBA beschied dem Modell in der 100-kW-Variante Anfang des Jahres eine NOx-Minimierung durch das Update von bis zu 64 Prozent, in der Spitze aber immer noch Ausstöße von fast 600 mg pro Kilometer, also deutlich über dem Grenzwert von 280 mg.
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Stand vom 15.04.2021
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