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Zusatzgeschäfte Wissen zu Geld machen
Ertragschancen gibt es für Autohäuser auch jenseits des klassischen Vertriebs- und Servicegeschäfts. Ein Beispiel ist das Angebot von Schulungen und Seminaren – für Kunden, aber auch für Händlerkollegen. Zwei Betriebe zeigen, wie das geht.

Datenschutz-Grundverordnung, Geldwäsche, Arbeits- und Brandschutz oder Hygienemaßnahmen: Es gibt Themen im Autohaus, die in etwa so beliebt sind wie der Besuch beim Zahnarzt – und die im Ernstfall genauso unangenehme Folgen haben können.
Betriebe sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen. Versäumen sie dies und es passiert etwas, kann ein Geschäftsführer oder Inhaber sogar persönlich dafür haftbar gemacht werden.
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