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Insolvenzrecht Worauf Kfz-Betriebe achten sollten
Um die Folgen der Pandemie für die Betriebe abzumildern, hat die Bundesregierung flankierend zu ihren Hilfsmaßnahmen die Insolvenzanzeigepflicht für Unternehmen ausgesetzt. Worauf Kfz-Betriebe dabei achten sollten, erläutert der ZDK.

Wenn gesunde Betriebe pandemiebedingt in finanzielle Schieflage geraten, müssen sie eine drohende Insolvenz nicht anzeigen. Die ausgesetzte Insolvenzanzeigepflicht wurde erneut verlängert – vorerst bis zum 30. April. An sich besteht eine Frist von drei Wochen, in der Unternehmer ihre Schieflage anzeigen müssen. Die ausgesetzte Insolvenzanzeigepflicht dürfen aber nur die Betriebe beanspruchen, die nicht schon vor der Krise in Schwierigkeiten steckten. Zudem müssen sie bis zum 28. Februar einen aussichtsreichen Antrag auf Hilfsleistungen gestellt haben. Die staatlichen Gelder sollen helfen, die Engpässe zu überbrücken.
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