Hohe Preise für Kraftstoffe ZDH fordert Klarstellung zur Auszahlung der Energiepauschale

Von Doris Pfaff

Um Verbraucher von den hohen Energiekosten zu entlasten, hat der Bund unter anderem eine Pauschale beschlossen, die über die Arbeitgeber ausgezahlt werden soll. Daran übt der Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH) Kritik.

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Durch den Ukraine-Krieg sind die Energiekosten sehr stark angestiegen. Die Bundesregierung will mit einer Energiepreispauschale Verbraucher entlasten.
Durch den Ukraine-Krieg sind die Energiekosten sehr stark angestiegen. Die Bundesregierung will mit einer Energiepreispauschale Verbraucher entlasten.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay )

Grundsätzlich begrüßt der Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH) die Entscheidung der Bundesregierung, mit einem Maßnahmenpaket den stark gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken. In dem Paket enthalten ist eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer, die sich vor allem an den Tankstellen auswirken und die Verbraucher sofort entlasten soll.

Weil dies auch eine zentrale Forderung des Kfz-Gewerbes war, hat der ZDH den Beschluss befürwortet. Kritik gibt es seitens des Zentralverbands Deutsches Handwerk allerdings an der Umsetzung der Energiepreispauschale, die allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1 bis 5) einmalig als Zuschuss in Höhe von 300 Euro zum Gehalt ausgezahlt werden soll.

Denn die Auszahlung soll über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers erfolgen. Allerdings sind dazu noch viele Fragen ungeklärt, auch die, wie dem Arbeitgeber diese Pauschalen durch den Bund erstattet werden.

Außerdem gibt es unter anderem Fragen dazu, wer genau davon profitieren soll, ob die Beiträge versteuert werden müssen und auch, ob sie sozialversicherungspflichtig ist.

Der ZDH kritisiert, dass eine Auszahlung über den Arbeitgeber einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand bedeutet und fordert vom Bund eine Klarstellung und Berücksichtigung folgender Punkte:

  • keine Vorfinanzierung der Pauschale durch die Arbeitgeber,
  • unbürokratische Erstattungen der Pauschalen durch den Bund an die Arbeitgeber,
  • keine Sozialversicherungspflicht der Pauschale – anderenfalls käme es durch den Arbeitgeberbeitrag zu einer Zusatzbelastung der Betriebe,
  • Abstimmung des Auszahlungszeitpunkts mit den Update-Möglichkeiten der EDV-Lohnprogramme.

Nach Mitteilung der Rechtsabteilung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) werden die Punkte derzeit in den zuständigen Ministerien behandelt, sodass bald mit weiteren Informationen zu rechnen ist.

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