ZDK-Ausschuss Nutzfahrzeuge: Testfahrt im Elektrobus
Die Mitglieder des Ausschusses „Nutzfahrzeuge“ verschafften sich einen Eindruck von der elektrischen Zukunft der Branche. Die Testfahrt im batteriegetriebenen Sileo-Nahverkehrsbus zeigte den schrumpfenden Bedarf an Wartungsarbeiten.
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In der öffentlichen Diskussion über die Stickoxidbelastung zahlreicher deutscher Städte wird der Ruf nach (lokal) emissionsfrei fahrenden Bussen des ÖPNV immer lauter. Sie tragen zur Stickoxidbelastung innerorts erheblich mehr bei, als es ihrem zahlenmäßigen Anteil am Verkehrsaufkommen entspricht. In Düsseldorf betrug beispielsweise 2010 der Anteil der Busse nur 0,4 Prozent an der Jahresfahrleistung, sie waren aber für 5,7 Prozent der Stickoxid- und 2,4 Prozent der PM10-Emissionen des gesamten Kraftfahrzeugverkehrs verantwortlich.
Wegen der zunehmenden Relevanz für die Mitgliedsbetriebe befasste sich der Ausschuss Nutzfahrzeuge im ZDK daher mit diesem Thema. Auf der Agenda der Sitzung stand unter anderem der Punkt „Alternative Antriebe und Kraftstoffe“. Der ursprünglich geplante Besuch im Werk Salzgitter des Elektrobusherstellers Sileo musste aber entfallen, denn die Fabrikationshalle wurde wenige Tage vor dem Besuchstermin durch einen Brand zerstört. Ersatz fand der ZDK kurzfristig bei der Kraftverkehrsgesellschaft Braunschweig, die seit einem halben Jahr drei E-Busse der Firma Sileo im Linienverkehr im Großraum Salzgitter einsetzt.
Nach einer Präsentation des technischen Konzepts der Sileo-E-Busse konnten die Mitglieder des Ausschusses den Linienbus in Augenschein nehmen. Besonderes Interesse fanden die auf dem Dach montierten Batterien und die Leistungselektronik. Die einzelnen Zellen der beiden redundant ausgelegten Stromspeicher sind austauschbar, hier zeichnet sich ein zumindest kleiner Wartungsmarkt für Werkstätten ab.
Dass E-Busse an Bedeutung gewinnen werden, verdeutlichten kürzlich die Verkehrsbetriebe Nürnberg (VAG). Sie kündigten an, ab 2020 nur noch Elektrobusse anzuschaffen und so bis 2030 die halbe Flotte von 160 Fahrzeugen rein elektrisch zu betreiben. Zurzeit verwenden bereits 50 Prozent der VAG-Busse Erdgas als Treibstoff, die VAG will an dieser Technologie jedoch nicht festhalten, da sie in der öffentlichen Wahrnehmung nicht als Alternative angesehen wird.
Die eigentliche Tagung fand unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Jörg Markwort statt. Technikreferent Werner Steber erläuterte den Anwesenden zunächst den aktuellen Stand der Einführung der neuen Fahrzeug-Untersuchungs-Verordnung (FUV). Kernpunkt war die Veröffentlichung des Änderungsentwurfs zur AU-Richtlinie im Bundesverkehrsblatt. Der angekündigte Stufenplan sieht zunächst die Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung zum 1. Januar 2018, eine Grenzwertverschärfung zum 1. Januar 2019 und die Einführung einer Partikelanzahlmessung ab dem 1. Januar 2021 vor.
Ebenfalls im Oktober startet die Stufe 2 von i-Kfz, die die internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter mit denselben Kennzeichen in demselben Zulassungsbezirk ermöglicht. Die SP-Werkstätten sind in diesem Zusammenhang verpflichtet, die SP-Daten über eine sogenannte Kopfstelle in elektronischer Form an das KBA zu übermitteln. Der ZDK wird die Aufgabe der Kopfstelle übernehmen. Die SP-Werkstätten müssen die für die Übertragung zum ZDK vorgesehene Software „iKFZ-Plus“ installieren. Die Software sammelt diese Daten seit dem 01.10.2017 und wird sie nach der endgültigen Zulassung und Freischaltung an die Kopfstelle ZDK zur Weiterleitung an das KBA übermitteln.
Technikreferent Werner Steber informierte den Ausschuss über die überwiegend fehlenden Kalibriernachweise für Bremsprüfständen, die im Jahr 2017 stückgeprüft wurden. Die Betriebsinhaber sollten möglichst kurzfristig entsprechende Aufträge schriftlich erteilen und darauf achten, ausdrücklich eine Kalibrierung in Auftrag zu geben. Weiterhin wies Steber darauf hin, dass bis Ende 2017 auch alle Scheinwerfereinstell-Prüfsysteme gemäß der oben genannten Verkehrsblatt-Verlautbarung stückgeprüft/kalibriert sein müssen. Trotz der vom Kfz-Gewerbe und den Überwachungsorganisationen in den vergangenen Monaten aufgebauten Kapazitäten ist nicht sicher, ob diese ausreichend sein werden, um alle Scheinwerfereinstell-Prüfsysteme speziell in Prüfstützpunkten (PSP) und Prüfplätzen (PP) ordnungsgemäß zu überprüfen.
Dominik Lutter vom ZDK informierte die Anwesenden in Punkt 5 der Tagesordnung über die Überarbeitung der DGUV-I 200-005 und die Neuregelung der Qualifizierung für Arbeiten an Hochvolt- und Gasfahrzeugen. Die vier neuen Qualifizierungsstufen sollen eine einfachere Orientierung ermöglichen, welche Qualifizierung für welche Arbeit benötigt wird. Der Begriff „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ wird in diesem Zusammenhang zukünftig durch den Begriff „Fachkundig unterwiesene Person“ ersetzt.
Viele Städte und Kommunen setzen zurzeit verstärkt auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und nehmen daher stark zunehmend Elektrobusse oder Hybridfahrzeuge in ihren Fuhrpark auf. Die enorm gestiegenen Stückzahlen erzeugen einen entsprechend hohen Schulungsbedarf.
Weitere Tagungspunkte waren Neuerungen beim Abfall- und Abwasserrecht. Technikreferent Michael Breuer gab den Anwesenden einen Überblick über die Konsequenzen für Kfz-Betriebe durch die am 1. August 2017 in Kraft getretene Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Neben einer Ausweitung der Anlagendokumentation, neuen Prüfpflichten und Gefährdungsstufen gibt es auch eine neue Bagatellgrenze für oberirdische Anlagen: Alle Gefahrstoffe mit den Wassergefährdungsklassen eins bis drei und einer Masse unter 200 Kilogramm oder einem Volumen kleiner oder gleich 220 Liter müssen nicht mehr auf Auffangwannen oder Ähnlichen Schutzvorrichtungen gelagert werden.
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