Digitale Gesellenprüfung ZDK will elektronische Prüfungen in Ausbildungsverordnung verankern

Von Doris Pfaff

Anbieter zum Thema

Die digitale Gesellenprüfung findet im Kfz-Handwerk zunehmend Befürworter, einige haben noch Bedenken. Um letzte Zweifel an der Rechtssicherheit elektronischer Prüfungen auszuräumen, möchte der ZDK die Ausbildungsverordnung anpassen lassen.

2020 fand in der Filharmonie in Filderstadt die erste digitale GP1-Prüfung der Innung Region Stuttgart statt.
2020 fand in der Filharmonie in Filderstadt die erste digitale GP1-Prüfung der Innung Region Stuttgart statt.
(Bild: Zietz/»kfz-betrieb«)

Während die digitale Gesellenprüfung (GP1) im Kfz-Handwerk in einigen Handwerkskammern schon Routine ist, bestehen andere darauf, sie weiterhin auf Papier abzunehmen. Unter anderem deswegen, weil sie unsicher sind, ob diese Form der Prüfung rechtlich auf sicheren Beinen steht. Um letzte Zweifel an der Rechtssicherheit auszuräumen, soll deshalb die Möglichkeit für elektronische Prüfungen grundsätzlich in der Ausbildungsverordnung verankert werden.

Mit diesem Wunsch ist der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) an den zuständigen Dachverband Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH) herangetreten. An einer Lösung arbeiten die verantwortlichen Ministerien bereits, teilte der ZDK mit. Der Verband rechnet damit, dass bis Ende des Jahres eine entsprechende Formulierung zugunsten der elektronischen Prüfungsform in die Ausbildungsverordnung zum Kfz-Mechatroniker aufgenommen wird.

Der ZDK hofft, dass dadurch alle Handwerkskammern die digitale Gesellenprüfung akzeptieren. Insgesamt ist der Zuspruch für das elektronische Prüfformat schon sehr hoch. Erste Bundesländer nutzen das System auch für landeseinheitliche Prüfungen.

Die Beteiligten bewerten die elektronische Prüfung insgesamt sehr positiv, unter anderem, weil es ehrenamtliche und bestellte Prüfer zeitlich entlastet. Außerdem gilt sie wegen ihres Bewertungsschemas als gerechter und wird deshalb auch von den Prüflingen gelobt.

(ID:47457008)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung