Kfz-Gewerbe Hessen Zulassungsstellen in Hessen bleiben auf

Von Nick Luhmann

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Der Endspurt beim Umweltbonus für Elektrofahrzeuge in Hessen kann kommen. Alle Zulassungsstellen haben auch zwischen den Jahren geöffnet. Sofern Neuwagen rechtzeitig geliefert werden, können sie alle zugelassen werden.

Derzeit liefern die Hersteller mit Hochdruck aus. Für Elektrofahrzeuge gibt es aber nur dann die volle Förderung, wenn die Autohändler sie in diesem Jahr zulassen und den Umweltbonus beantragen können.
Derzeit liefern die Hersteller mit Hochdruck aus. Für Elektrofahrzeuge gibt es aber nur dann die volle Förderung, wenn die Autohändler sie in diesem Jahr zulassen und den Umweltbonus beantragen können.
(Bild: Rehberg – VCG)

Großes Aufatmen in Hessen. Der Initiative der regionalen Kfz-Innungen und des Kfz-Landesverbands Hessen ist es zu verdanken, dass nun in allen Zulassungsbezirken in Hessen auch in der Woche nach Weihnachten Kfz-Zulassungen möglich bleiben, teilte der hessische Landesverband mit.

In den vergangenen Wochen hatten die Vertreter der Innungen und des Landesverbands Kontakt zu den Zulassungsstellen aufgenommen, die eigentlich zum Jahresende schließen wollten. In den Gesprächen warben sie um Verständnis für die Autohändler und die besondere Situation, die sich durch die Änderungen beim Umweltbonus ergibt.

Denn ab dem 1. Januar werden nur noch rein elektrische Fahrzeuge gefördert. Konkret wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 1.September 2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plug-in-Hybride läuft Ende 2022 gänzlich aus.

Bis zum 31.Dezember 2022 können Autofahrende bis zu 9.000 Euro Umweltbonus erlangen. Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt.

„Statt das Datum der Fahrzeugbestellung als entscheidendes Kriterium für den Förderantrag zu nehmen, wie wir das schon seit Längerem fordern, wird es wie bisher beim Datum der Fahrzeugzulassung bleiben. Kundinnen und Kunden, die ein Elektroauto gekauft haben, müssen dieses Fahrzeug noch in diesem Jahr zulassen sowie anschließend auch in diesem Jahr den Förderantrag stellen, um den höheren Umweltbonus zu erlangen“, betont Joachim Kuhn, Geschäftsführer des Landesverbands Hessen des Kfz-Gewerbes.

Deshalb waren die Ankündigen der Zulassungsstellen, zwischen den Jahren schließen zu wollen, mit großer Sorge betrachtet worden. In den Gesprächen konnte erreicht werden, dass die Zulassungsstellen trotz ihrer Personalengpässe wenigstens an einigen Tagen einen Notdienst einrichten. In diesem Zusammenhang äußert Kuhn Unverständnis über das Verhalten einer hessischen Behörde, die erst jetzt und nach intensiver politischer Überzeugungsarbeit ihre ursprünglichen Pläne zur generellen Schließung der Zulassungsstelle aufgegeben hat und einen Notdienst an zwei Tagen einrichten wird.

Damit auch tatsächlich alle noch rechtzeitig gelieferten Fahrzeuge in diesem Jahr zugelassen werden können, empfiehlt der Verband den Händlern, sich rechtzeitig um den Zulassungsvorgang zu kümmern. Wann und wie in den verschiedenen Zulassungsbezirken Hessens die „Last-Minute-Zulassung“ möglich ist, müsse jeder Händler selbst vor Ort erfragen.

„Wir sind zuversichtlich, dass die Mitarbeitenden in den Behörden Verständnis für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in ihrer Region mitbringen und möglichst keinen am Jahresende im Regen stehen lassen. Die meisten haben nämlich keinen Einfluss darauf, ob Automobilhersteller jetzt noch rechtzeitig liefern oder nicht. Für Autofahrende, die noch auf ihr E-Auto warten, stehen bis zu 4.500 Euro auf dem Spiel, die sie am Ende, wenn es nicht klappt, aus der eigenen Tasche zahlen müssten“, so Kuhn.

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