Umweltprämie mit Kaufvertrag beantragen
Ab 30. März kann die Umweltprämie reserviert werden. Zur Beantragung genügt dann ein Kaufvertrag eines Neuwagens. So sollen auch Interessenten für Autos mit langen Lieferfristen in den Genuss der 2.500 Euro kommen.
Der Kaufvertrag eines Neuwagens genügt ab 30. März, um die Umweltprämie beantragen zu können. Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt einen Bericht der „Leipziger Volkszeitung“ bestätigt, nach dem Autokäufer den Antrag bereits stellen können, obwohl ihr neues Fahrzeug noch nicht ausgeliefert wurde. Bisher war das erst mit der Zulassung möglich. So können auch Interessenten für Autos mit langen Lieferfristen in den Genuss der 2.500 Euro kommen.
Nach Informationen aus politischen Kreisen werden derzeit die Änderungen der Förderrichtlinie und des Antragformulars vorbereitet. Dem Antrag müsste dann neben dem Kaufvertrag wie bisher die Kopie der Papiere des Altfahrzeugs beigefügt werden.
Auszahlung erst nach Zulassung
Ein solcher Antrag würde dann zur Reservierung des Prämienanspruches führen. Die Auszahlung der Prämie soll jedoch erst erfolgen, nachdem die weiteren Voraussetzungen nachgewiesen wurden – insbesondere die Zulassung des Neufahrzeugs und die Verschrottung des Altfahrzeugs nebst allen erforderlichen Anlagen.
Mit dieser Änderung soll nach derzeitigem Stand jedoch das Fördervolumen von 1,5 Milliarden Euro nicht erhöht werden. Damit könnten nach wie vor rund 600.000 Fahrzeugkäufe durch die Umweltprämie gefördert werden.
Verbände begrüßen Entscheidung
Als „kundenfreundliche Regelung im Sinne des Vertrauensschutzes“ hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat diese Entscheidung begrüßt. Verbandssprecher Helmut Blümer sagte, damit werde eine große Unsicherheit aus dem Markt genommen.
„Die jetzt beschlossene Änderung schafft Vertrauen bei den Menschen und im Markt“, betonte auch Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA). Schließlich dürfe der Kunde nicht deshalb „bestraft“ werden, nur weil das von ihm gewünschte Neufahrzeug nicht sofort lieferbar sei.
Wissmann zeigte sich zudem davon überzeugt, dass von der Neuregelung vor allem deutsche Konzernmarken profitieren werden, deren Fahrzeuge im eigenen Land gefertigt werden. „Autos deutscher Hersteller werden auf den jeweiligen Kundenwunsch hin individuell gefertigt und ausgestattet, das braucht seine Zeit“, so Wissmann.
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